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Neues Kinderförderungsgesetz: Unübersichtliche Finanzierung der Kinderbetreuung bleibt

Zur heutigen Vorstellung der Eckpunkte eines neuen Kinderförderungsgesetzes erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

„Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Landesregierung nun Schritte zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt gehen möchte und stehen den Diskussionen in den Ausschüssen offen gegenüber.

Die heute vorgestellten Eckpunkte geben jedoch Anlass zur Sorge, dass eine Chance vertan wird, die Finanzierung der Kinderbetreuung tatsächlich auf eine transparente und nachvollziehbare Basis zu stellen. Bei allen geplanten Verbesserungen, es bleibt im Kern das intransparente Pauschalsystem bestehen, das die jetzige Finanzierung unübersichtlich macht. Die 50/50-Regelung zu streichen, ändert nichts an der Tatsache, dass die Gemeinden weiterhin mit der Defizitfinanzierung im Boot sind und somit kommunale und freie Träger nicht im Rahmen der Entgeltverhandlungen mit den Jugendämtern gleichgestellt sind.

Die Elternbeitragsbefreiung ab dem zweiten Kind ist grundsätzlich begrüßenswert, entlastet jedoch Familien mit nur einem Kind gar nicht. Diese Regelung behält außerdem die Zahlung der teureren Krippenbeiträge bei und ist in ihren gesamten Folgekosten für das Land nicht absehbar, da die Elternbeiträge nicht prozentual an die Gesamtpersonalkosten geknüpft werden.

Erstaunlich ist außerdem, dass die Landesregierung nun nicht mehr auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wartet, sondern das Gesetz wohl vorher einbringen wird. Genau das ist der LINKEN bei der Einbringung ihres Gesetzes zum Vorwurf gemacht worden.“


Magdeburg, 10. August 2017