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Hendrik Lange zu TOP 05: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Wenn man Änderung zu Hochschulzulassungsgesetz liest könnte man denken, na ja, Hochschulzulassung, das klingt nicht so spannend. Das Gegenteil ist der Fall.
Das angefasste Gesetz und die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Hochschulpolitik in sämtlichen Dimensionen. Und auch die Landesregierung hat darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz sogar die Grundrechte des Einzelnen berührt.

Das Hochschulzulassungsgesetz folgt der Tatsache, dass nicht jedem Studienbewerber der Wunschstudienplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Mit der Bildungsexpansion der 70er Jahre trat dieses Problem erstmals massiv auf. Die Hochschulen reagierten damals höchst unterschiedlich auf diese Situation, so dass das Verfassungsgericht urteilte, dass eine absolute Zulassungsbeschränkung zu Studium nur unter bestimmten Umständen möglich ist. Grundlage des Urteils ist das Grundrecht der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip. Als Folge wurden damals die ZVS gegründet und Zulassungsgesetze erlassen. Da diese Rechtsmechanismen auf Grund der Mittelknappheit das Wunsch- und Wahlrecht einschränken, nennen böse Zungen diese Instrumente der Mangelverwaltung. Positiver formuliert, soll das Zulassungsgesetz unter den gegebenen Bedingungen den Hochschulen Lehre und Forschung in hoher Qualität ermöglichen. Fakt bleibt aber, dass die Hochschulen besser ausgestattet sein müssten, um beiden Ansprüchen zu entsprechen.

Ambivalent ist bei den Änderungen der Landesregierung durchaus die Entscheidungskompetenz der Hochschulen. Als LINKE treten wir seit langem für die Stärkung der Hochschulautonomie ein. Und sicher wissen die Hochschulen am Besten, unter welchen Bedingungen ein Studium zu organisieren ist. Die abschließende Entscheidung muss aber letztendlich beim Ministerium liegen, da - wie gesagt -, Grundrechte tangiert werden. Dieses wird ebenso wesentlicher Teil einer Ausschussberatung sein, wie der Vorschlag, innerhalb gewisser Bandbreiten in Fächergruppen die Zulassungszahlen festschreiben zu können.

Hier sehen wir eine erhebliche Rechtsunsicherheit zum bisherigen Verfahren. Fakt ist aber auch, dass die bisherigen Curricularnormwerte den aktuellen Bedürfnissen der Bachelor- und Masterstudiengänge angepasst werden müssen.  Dabei sollte man auch berücksichtigen, dass eine permanente Ausdehnung der Lehrkapazität durch dauerhaften Einsatz von Lehrbeauftragten ein Ende gesetzt wird. Der Umfang der Lehraufträge ist mittlerweile enorm, und oft handelt es sich dabei um prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Hochschulen genügend Kapazität für ein Masterstudium vorhalten. DIE LINKE steht zu der Aussage, dass jedem, der das wünscht, nach seinem Bachelorabschluss ein Masterstudium offen stehen muss.

Oft sind dort heute künstliche Hürden durch Kapazitätsengpässe. Nicht zuletzt sehen wir die Gefahr der Rechtsunsicherheit durch den sich abzeichnenden Flickenteppich in der Bundesrepublik. Wenn jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen zur Kapazitätsermittlung trifft, ist es vor Gericht schwer zu argumentieren, warum nicht sämtliche Kapazitäten ausgeschöpft worden. DIE LINKE fordert deswegen ein Hochschulzulassungsgesetz auf der Bundesebene. Sie ist damit nicht allein, Teile der SPD und die GEW sehen das genauso.