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Strukturwandel im mitteldeutschen Revier - Chancen, Perspektiven und Handlungsbedarf

Der Strukturwandel und insbesondere die Folgen für die Menschen und die Wirtschaft sind nicht erst seit dem Abschlussbericht  der "Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" in Sachsen-Anhalt Thema vieler Diskussionen und auch von Debatten im Landtag sowie in den betroffenen Regionen im Süden des Landes. Vor diesem Hintergrund waren unser Fraktionsvorsitzender Thomas Lippmann, unsere energiepolitische Sprecherin Kerstin Eisenreich, unser wirtschaftspolitischer Sprecher Andreas Höppner, unser umweltpolitischer Sprecher Hendrik Lange, unsere örtliche Abgeordnete Katja Bahlmann sowie die Vorsitzende der Kreistagsfraktion DIE LINKE Burgenlandkreis, Christine Krößmann, heute zu einem Gespräch beim Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, eingeladen, um die Positionen der Landtagsfraktion DIE LINKE hinsichtlich des Strukturwandels im mitteldeutschen Revier zu verdeutlichen. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann und die energiepolitische Sprecherin Kerstin Eisenreich:


„Der Strukturwandel ist eines der wichtigsten Transformationsprojekte in der Bundesrepublik und in Sachsen-Anhalt. Er ist als Beitrag der Bundesrepublik unausweichlich, um die Verpflichtung des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. Dieser Strukturwandel ist jedoch nicht einzigartig, denn die Regionen und die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt befinden sich seit der politischen Wende permanent in einem Strukturwandel. Die Brüche, die dabei für die Menschen, die Kommunen und ganze Regionen entstanden sind und die ihnen das Gefühl des abgehängt seins vermitteln, dürfen sich nicht wiederholen. Die Politik ist gefordert, langfristige Perspektiven für die Menschen in den betroffenen Regionen zu entwickeln. Die wichtigen Fragen des ökologischen Umbaus müssen zwingend mit sozialer Gerechtigkeit, dem sozialen Zusammenleben, einer nachhaltigen Strukturpolitik und Innovation verbunden werden.

Eine Politik für den Strukturwandel muss die Lebensbedingungen der Menschen verbessern und attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen schaffen. Der Stärkung der Kommunen als Lebens- und Arbeitsort der Menschen kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie müssen die Umweltfolgen des jahrzehntelangen Kohleabbaus und die wirtschaftlichen Veränderungen durch den Ausstieg aus der Kohle bewältigen. Die Stilllegung, der Rückbau und die Renaturierung der Bergbauanlagen erfordern die intensive Unterstützung von Bundes- und Landesregierung.

Menschen und Kommunen brauchen verlässliche Perspektiven und langfristige finanzielle Zusagen der Bundes- und Landespolitik. Ein überhastetes Verteilen der vorgesehenen Mittel für prestigeträchtige Einzelprojekte nach dem Gießkannenprinzip wird die Probleme nicht lösen. Für nachhaltige Zukunftsinvestitionen ist ein regional übergreifendes Entwicklungskonzept erforderlich, das mit einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einhergeht. Für die Erarbeitung und Umsetzung ist eine Stabsstelle in der Staatskanzlei einzurichten, in der alle beteiligten Ministerien sowie Vertreter der Wirtschaft und der Wissenschaft, der Gewerkschaften und Betriebsräte und der Kommunen von Beginn an mitwirken. Darüber hinaus sind die kontinuierliche Beteiligung des Landtages und der kommunalen Parlamente sicherzustellen.

Durch die Stabsstelle ist eine Entwicklungs- und Beschäftigungsgesellschaft zu schaffen, um unter Beteiligung von Unternehmen, Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung für die vom Transformationsprozess betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Beschäftigungsperspektiven zu entwickeln. Hier sollen gezielt Fragen der Weiterbeschäftigung incl. Umschulung, von Weiterbildungen, der zeitlichen Überbrückung bis zur Rente und der vorübergehenden Förderung von Arbeitsplätzen geklärt und so die Umstrukturierung langfristig begleitet werden.

Entscheidend für einen erfolgreichen Strukturwandel ist insbesondere die langfristige Sicherung der Wertschöpfung in der Region. Voraussetzung für neue, zukunftsfähige Wirtschaftsansiedlungen ist die Entwicklung der kommunalen und regionalen Infrastruktur. Hier liegen Schwerpunkte vor allem im Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und in der Digitalisierung. Beide müssen zusammenspielen und dadurch als Testlabor für ganz Sachsen-Anhalt und auch bundesweit die Chancen aufzeigen, wie die Menschen im ländlichen Raum umfassenden Zugang zu öffentlicher Mobilität erhalten können. Hierzu sind alternative Mobilitätskonzepte einschließlich des autonomen Fahrens zu entwickeln und umzusetzen.

Sachsen-Anhalt ist Energieland und auch bei der Erzeugung erneuerbarer Energien gehören wir zu den führenden Bundesländern. Allerdings wird sehr viel Energie aus Sachsen-Anhalt exportiert. Energie soll nach unserer Auffassung dort verbraucht werden, wo sie erzeugt wird! Deshalb ist die LINKE gegen den Bau der Übertragungsleitung SuedOstLink. Denn damit würde die Energieregion Sachsen-Anhalt ihren Standortvorteil Energieerzeugung nach Bayern und Baden-Württemberg exportieren.

Wir brauchen bei der Ansiedlung von Forschung und Innovation in der Region keine Labors, die sich mit der Suche von Endlagern für Atommüll befassen. Das hat weder etwas mit Nachhaltigkeit noch mit Verantwortung, geschweige denn Lebensqualität für die Menschen in unserem Land, zu tun.

Zur Attraktivitätssteigerung gehören weiterhin ein verbessertes Bildungsangebot und eine gesicherte Gesundheitsversorgung sowie die Unterstützung für ein breites zivilgesellschaftliches Spektrum in den Bereichen Kunst, Kultur, Traditionspflege, Tourismus und gesellschaftliche Modernisierung.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, die Mittel der EU, des Bundes und des Landes in einem Strukturfonds zur Bewältigung des Klimawandels für die unterschiedlichen Herausforderungen zu bündeln, sei es der Ausstieg aus der Braunkohle, die Verkehrswende, die Agrarwende oder jegliche andere strukturellen Veränderungen. Über die Mittelvergabe ist z. B. in demokratisch verfassten Beiräten zu entscheiden, die transparent arbeiten und in denen auch die Zivilgesellschaft und die Kommunen angemessen vertreten sind. Der Zugang zu den bereitgestellten Mitteln muss auch für zivilgesellschaftliche nichtkommerzielle Projekte sowie für finanzschwache Kommunen und Projekte für kleine und mittlere Unternehmen reserviert werden.“

 

Magdeburg/Naumburg, 6. Mai 2019