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Monika Hohmann zu TOP 9: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren,

nach monatelangen Diskussionen und Kontroversen zum Kinderförderungsgesetz, liegt uns nun heute ein Gesetzentwurf vor, der den hohen Erwartungen der Öffentlichkeit in keinster Weise gerecht wird. Es ist beschämend, dass sich sowohl Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen mit ihrem Verhalten weder an ihre eigenen Beschlüsse halten, noch das Urteil vom Landesverfassungsgericht ernst nehmen. So würde es mich nicht wundern, wenn einige Gemeinden nun erneut den Weg nach Dessau zum Landesverfassungsgericht suchen.

Sehr geehrte Damen und Herren, was meine ich damit? Gehen wir mal den Gesetzentwurf durch:

1. Es sollen in 2018 knapp 30,5 Mio. € mehr an Haushaltsmitteln für das KiFöG bereitgestellt werden. Hört sich erst einmal gut an und man könnte sich stolz auf die Schulter klopfen. Schaut man sich das Ganze näher an, entwickelt es sich zu einer Mogelpackung. Ganz schnell werden aus den 30,5 Mio. nur noch knapp 7,3 Mio.! Warum? In 2017 gingen einmalig 20,5 Mio. € Betreuungsgeld vom Bund für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren an die Gemeinden. Diese fallen nun in 2018 ersatzlos weg. Und das trotz eines Beschlusses des Landtages von 2016, die Bundeszuweisung des Betreuungsgeldes für 2018 in Höhe von 23 Mio. € den Gemeinden zukommen zu lassen. Es wäre sehr hilfreich, wenn uns der Finanzminister mal erklärt, wo das Geld vom Bund geblieben ist.

Des weiteren machen einen Großteil von den 30,5 Mio. € die Erhöhung der Tarifanpassung, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und die Erhöhung der Zuweisungen für die Geschwisterstaffelung aus. Macht unterm Strich die ca. 7,3 Mio. € aus, die nun als großes Geschenk an die Gemeinden gehen.

2. Bis zum Ende des Jahres sollte auch das Urteil des Landesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Es waren drei wesentliche Beanstandungen. So wurde in dem Urteil festgestellt, dass es unvereinbar ist, dass Verbandsgemeinden und Gemeinden eine Finanzierungspflicht von 50 % des verbleibenden Finanzbedarfs tätigen müssen, dass sie ebenfalls die Erhöhung der Standards für das Bildungsprogramm tragen sollen und den Wegfall des Eigenanteils der freien Träger zu kompensieren haben.

Wenn man sich daraufhin den Gesetzentwurf anschaut, ist es schon abenteuerlich, was uns hier die Landesregierung auftischen möchte. Unspektakulär dürfte der Wegfall der 50% - Regelung sein. Dies kostet dem Land ja nichts. Aber dann, meine Damen und Herren, wird es nur noch haarsträubend, was uns die Landesregierung vorlegt. Sie behauptet, dass die „mit dem Wegfall des Eigenanteils der freien Träger, der Pflichtigstellung des Bildungsprogramms und der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems tatsächlich keine bzw. zu vernachlässigende Mehrkosten verbunden gewesen“ sind.

Begründet wird dies mit dem vorliegenden Evaluationsbericht. Dort heißt es, dass bis Ende 2012 ca. 85% der Kita- Einrichtungen nach dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar- Bildung von Anfang an“ gearbeitet haben. In der Landtagssitzung vom 21.02.2013 antwortete der damalige Minister Bischoff auf einen von uns eingebrachten Antrag zum Bildungsprogramm: „Wir haben diesen Grundansatz, der schon seit dem Jahr 2004 gilt, mit Mitteln aus dem ESF in ein Qualifizierungsprogramm gepackt. Es waren 9 000 Erzieherinnen und Erzieher angepeilt, die daran teilnehmen sollen. Bisher haben 6 447 Erzieherinnen und Erzieher - Stand heute - aus insgesamt 796 Einrichtungen daran teilgenommen. In Prozenten ausgedrückt ,entspricht das einem Anteil von 46 % aller Tageseinrichtungen und einem Anteil von 48 % aller pädagogischen Fach- und Hilfskräfte.“ Und nun stellt sich die Landesregierung hier hin und behauptet etwas anders. Auch den Eigenanteil freier Träger gab es. Die Bertelsmannstudie bezifferte ihn für Sachsen- Anhalt bei 1,9%, in € 13.384.03 Mio. €. für 2011.

Fazit für uns: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Gemeinden ruhiggestellt werden. Wenn man bedenkt, dass Sie zwei Jahre Zeit für die Änderungen des KiFöGs hatten, ist das Ergebnis äußerst schwach. So schafft man kein Vertrauen und kein Miteinander auf Augenhöhe. Meine Fraktion hat bereits im Juni ein sehr qualitativ gutes Kinderförderungsgesetz eingebracht. Vielleicht, liebe Landesregierung und liebe Koalitionsfraktionen, sollten sie dort mal reinschauen. Dann klappt`s vielleicht auch mit einem seriösen Gesetzentwurf Ihrerseits. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!