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Monika Hohmann zu TOP 16: Situation des Pflegekinderwesens verbessern

„Zufriedene Pflegefamilien wirken sich auf die Gewinnung neuer Pflegefamilien als beste Werbung aus.“  Dieser Satz einer Mitarbeiterin im Pflegekinderwesen trifft „den Nagel auf den Kopf“. In Sachsen- Anhalt fehlten zum Stichtag 31.12.2015, laut einer Kleinen Anfrage von der Kollegin Cornelia Lüddemann 140 neuen Pflegestellen.  Weiterhin wurden noch
46 Bereitschaftspflegestellen,45 Sonderpflegestellen,16 Kurzzeitpflegestellen und 2 Teilzeitpflegestellen benötigt.

Warum ist es so schwierig, Pflegeeltern zu finden? Zur Beantwortung dieser Frage habe ich mich mit den Akteur*innen auf diesem Gebiet ausgetauscht, mir den 14. Kinder- und Jugendbericht und auch die Protokolle aus der 5. Wahlperiode genauer angesehen.
Im Kinder- und Jugendbericht wurde auf die Etablierung bundesweit einheitlicher Standards  hingewiesen. Diese sollten die aktuellen Forschungsergebnisse berücksichtigen.  Zudem sei die personelle Besetzung deutlich zu verbessern. Des Weiteren wurde  konstatiert, dass die derzeitige Ausstattung der meisten Pflegekinderdienste in Deutschland defizitär ist. Dies, obwohl es Befunde aus der internationalen Forschung gibt, die Hinweise darauf geben,  dass mangelnde personelle und materielle Ressourcen zum Misserfolg von Pflegeverhältnissen beitragen. Auch der Personalschlüssel der Pflegekinderdienste ist in vielen Bundesländern zu hoch.

Diese Hinweise aus dem Kinder- und Jugendbericht decken sich auch zum größten Teil mit denen, die wir von den Akteur*innen in Sachsen- Anhalt gehört haben.
Diese Feststellung und auch der Umstand, dass die Pflegeverordnung des Landes von 2007 im nächsten Jahr ausläuft, veranlassten uns zu diesem Antrag.

Bevor ich näher auf unseren Antrag eingehe, möchte ich noch einmal kurz auf die Änderung der Pflegeverordnung vor 10 Jahren eingehen. Auf  Grundlage der Empfehlungen des  Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge  wurde die Pflegeverordnung überarbeitet. Drei wesentliche Anpassungen wurden vorgenommen:

  1. Die Pflegesätze wurden an den Bundesdurchschnitt angepasst.
  2. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge und für die Unfallversicherung wurden in das Vergütungssystem einbezogen.
  3. Pflegeeltern sollten in der Regel höchstens zwei Pflegekinder bzw. ein behindertes Pflegekind aufnehmen.


Außerdem schuf das Land  ein Pflegeelternkompetenzzentrum, welches Weiterbildungen und Informationen anbieten und Vernetzungen unterstützen sollte. Mit der Schaffung eines solchen Zentrums bekämen Pflegeeltern Rückhalt und könnten sich untereinander austauschen. Aus den Diskussionen im damaligen Ausschuss konnte ich entnehmen, dass mit dieser Verordnung sowohl Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen, vor allem in finanzieller Hinsicht, verbunden waren.

Was ist nun in den zehn Jahren passiert?

Seit 2009 sind die Pflegesätze nicht mehr angepasst wurden,  das Fachzentrum hat von den einst 3 VZE (aufgeteilt auf 6 Fachkräfte) und einer  Sachkostenausstattung, heute nur noch 1,75 Stellen und keine Sachkostenfinanzierung mehr. Die finanziellen Mittel des Landes reduzierten sich seit 2007 in Höhe von162 000 €  auf  98 984€ in 2015 und auf 100469 € in 2016. Deshalb möchten wir mit unserem Antrag die hier entstandene  Angelegenheit wieder geraderücken.

Im Zuge der geplanten Neufassung der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld Verordnung  sollen die Pauschalen an den dann aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge angepasst werden. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Darüber hinaus erachten wir es als notwendig, dass

  1. eine Erhöhung der Pauschalen für Alterssicherung vorzunehmen ist,
  2. ein Stellenaufwuchs auf wieder 3 VZE im Fachzentrum für Pflegekinderwesen zu organisieren ist,
  3. im Dialog mit den Pflegekinderdiensten der Jugendämter die Vorbereitung von Pflegefamilien auf ihre Arbeit, Fortbildungen und unterstützende Hilfen für Pflegefamilien sicherzustellen sind,
  4. im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vor der Neufassung der Kinder- und  Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung zur Situation des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt zu berichten ist.


Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um weitere Verbesserungen im Pflegekinderwesen zu ermöglichen und einen Blick auf dessen Gesamtsituation zu werfen. Dazu zählen auch die gegenwärtigen Fallzahlen der Pflegekinderdienste, die viel zu hoch sind.

Zum Abschluss noch einige Anmerkungen zum Alternativantrag der Koalition. In den meisten Punkten stimmen Sie mit unserem Ansinnen überein. Das ist erst einmal positiv anzumerken. Wo ich aber sehr große Bedenken habe, ist der Punkt 2 Ihres Antrages.  Hier möchten Sie „einen Stellenaufwuchs im Fachzentrum für Pflegekinderwesen  prüfen“. Was wir von Prüfaufträgen zu halten haben, wissen wir alle.  Deshalb werden wir genau hinsehen, wenn uns der Doppelhaushalt vorgelegt wird.

Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden halte ich für zielführend, Hier muss es gelingen, gleichwertige Rahmenbedingungen für Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt zu schaffen.

Wir sind für eine Überweisung beider Anträge in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Sollte eine Direktabstimmung erfolgen, in der unser Antrag abgelehnt wird, werden wir uns bei dem Koalitionsantrag enthalten.