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Monika Hohmann zu TOP 04: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)

Die Fraktion DIE LINKE wird der Überweisung des Gesetzentwurfs  zustimmen. Wir hatten bereits im August 2016 mit unserer Kleinen Anfrage zu den Mehr- und Mindereinnahmen der Gemeinden im Rahmen der Kinderbetreuung aufgrund schwankender Kinderzahlen auf das Problem der Bemessung und Verteilung der Landesmittel aufmerksam gemacht.

So ist es nur zu begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen an dieser Stelle nachbessern und die fehlenden Mittel sehr zügig an die Gemeinden ausreichen möchten. Da wir uns erst im September 2016 ausführlich über die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel verständigten, möchte ich meine Redezeit heute nicht ausschöpfen.

Ein Wort zur AfD. Sie machen es sich immer sehr leicht, bei Ihnen ist alles entweder schwarz oder weiß. So einfach ist die Situation aber nicht. Wenn Sie verlangen, dass wir die Anzahl der Kinder aus dem Jahr 2016 zugrunde legen, dann müssen Sie konsequenterweise auch sagen, dass die Anzahl der Kinder in vielen Gemeinden seit einigen Jahren rückläufig ist. Das heißt, dann müssten die Gemeinden wahrscheinlich das Geld, das sie zu viel bekommen haben, wieder zurückgeben.

Lassen Sie uns deshalb ganz einfach schauen, dass wir das Geld so schnell wie möglich hinuntergeben. Sie wissen, dass seit dieser Woche die Fragebögen zur Evaluation bereitliegen. Wenn wir dann fundierte Zahlen haben, können wir uns einigen, dass wir dort ordentlich an die Sache herangehen. Jetzt irgendetwas zu initiieren wäre aus meiner Sicht nicht hilfreich.