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Henriette Quade zu TOP 4: Abschiebungen konsequent durchführen - Syrien, Georgien und Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer festlegen

Anrede,

Neben den Maghreb-Staaten und Georgien – die auch im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. Juli benannt sind – will die AfD mit ihrem Antrag auch Syrien einfach per Landtagsbeschluss zum „sicheren Herkunftsstaat“ erklären. Das ist fachlich so absurd, wie es politisch zynisch ist. Aber nun ja; es wundert einen bei der AfD nun einmal wirklich nichts mehr.

Und nein, überraschend ist es nun wirklich nicht, dass die AfD sich die Vorlage nicht entgehen lässt, die Ministerpräsident Haseloff ihr mit seinen Äußerungen zu Syrien gegeben hat. Wohlgemerkt: es geht mit Syrien um ein Land, in dem inzwischen seit sieben Jahren ein furchtbarer und in jeder Hinsicht zerstörerischer Bürgerkrieg herrscht und dies mit einer intensiven Beteiligung externer Akteure, die ihre machtpolitischen Interessen in diesem Krieg verfolgen (wie z.B. die Türkei ihren Kampf gegen die Kurden; aber auch Russland, Saudi-Arabien und die USA haben zur Befeuerung der schier unübersichtlichen Konfliktlinien beigetragen und sich mal direkt, mal indirekt an Kampfhandlungen beteiligt. Deutsche Waffen sind, wie sollte es auch anders sein, auf allen Seiten dabei).

Die Begründung, dass Diktator Assad zur Rückkehr aufruft, mag Ihnen angesichts der durch ihre Reisen und Treffen dokumentierten Affinität zum Terrorregime gut ins Konzept passen. Real dürfte die Rückkehr nach Syrien für die Betroffenen noch gefährlicher sein als die Flucht, weil, ähnlich wie in den Maghreb-Staaten, die Flucht bestraft wird. Wie problematisch die Menschenrechtssituation in den Maghreb-Staaten aussieht, habe ich hier schon mehrfach ausgeführt. An der Situation in den drei Ländern hat sich in jüngster Vergangenheit nichts zum Besseren gewendet.

Gegenteilig berichten Menschenrechtsorganisationen über zunehmende Zahlen von Gewalt und Zwang betroffener Personen in allen drei Ländern. Dass Menschen etwa in Marokko lediglich aufgrund ihrer Homosexualität ins Gefängnis gesteckt werden, ist hier ja seitens der AfD schon via Zwischenruf mit dem Wunsch goutiert worden, diese Praxis auch hier bei uns einzuführen.

Angesichts der illegalen Abschiebung des Tunesiers Sami A. scheint es, dass die nun geplante Gesetzesänderung einfach schon mal vorab exekutiert werden sollte. Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat sich inzwischen für seine Äußerung entschuldigt, nach welcher sich Richter in ihren Urteilen am „Rechtsempfinden der Bürger“ orientieren sollten. Doch mit solch unheilvollen Äußerungen verhält es sich wie mit Zahnpasta: ist die erst einmal aus der Tube gedrückt, lässt sie sich nicht wieder schadensfrei zurückschieben.

Und richtig ist: diese Äußerung Reuls bedient ein bestimmtes „Bürgerempfinden“ und zwar genau jenes, welches die AfD unermüdlich bedient. Wir alle kennen die Ausführungen der AfD zum Frauenbild des ach so bösen Islams und ihre pauschale Hetze gegen muslimische Männer. Interessant ist, dass sie (und die CDU und Teile der SPD gleich mit) kein Problem damit haben, dass ein Land als herkunftssicher gilt, in dem eine Vergewaltigung straffrei bleibt, wenn der Vergewaltiger die vergewaltigte Frau bzw. das vergewaltigte Mädchen heiratet. Genau dies ist in Algerien der Fall.

Was das Land Georgien angeht: Laut dem Bericht des Europarates, von 2015 ist die Zahl der Drohungen und Angriffe auf LSBTTI-Aktivist_innen dort deutlich gestiegen. Dabei ermittelt die Polizei in Georgien in diesen „Fällen“ zumeist erst gar nicht. In den von Georgien abtrünnigen Republiken Abchasien und Südossetien, die völkerrechtlich trotz der Abspaltung zu Georgien gehören, sind Reiseverkehr und wirtschaftliche Aktivitäten untersagt. Das Auswärtige Amt bezeichnet diese Republiken als eine Konfliktregion, in der sich die jeweils stabile Situation jederzeit ändern kann.

Und auch hier soll also künftig gelten: wir prüfen Fluchtgründe im Einzelfall nicht, wir schicken die Menschen per se zurück. Was der Antrag abermals zeigt, ist das grundsätzliche Rechtsverständnis der AfD. Ihre Haltung ist, dass Abschiebehindernisse – wie fehlende Papiere, Krankheit oder die Weigerung der Herkunftsländer – im Grunde ignoriert werden können und dass einfach über alle Hindernisse hinweg abgeschoben werden soll.

Zu fragen bleibt, wie würden sie es in der Praxis lösen, wenn sie so könnten, wie sie wollten. Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich mir die Antwort auch selber geben kann: aus ihren Parteikreisen sind schon unterschiedliche Phantasien geschlossener Lager ausgemalt worden. Diese Phantasien entsprechen dem Ende jeglicher Rechtsstaatlichkeit.

Meine Damen und Herren. SPD, Grüne und DIE LINKE könnten, wenn sie gemeinsam standhaft bleiben, den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat stoppen. Das wäre eine wichtige Entscheidung, es wäre angesichts des skandalösen Kurses des Innenministers in Bezug auf die Seenotrettung auch ein wichtiges Signal. Ich werbe um die Ablehnung dieses Antrages und dafür, wenn es die Bundesregierung schon nicht tut, Menschenrechte zum Entscheidungskriterium im Bundesrat zu machen.