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Henriette Quade zu TOP 26: Grundrechte schützen - kein Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild

Anrede,

Anfang dieses Monats hat, wie wir alle – vor allem aber die Quedlinburgerinnen und Quedlinburger – unweigerlich mitbekommen haben, in Quedlinburg die Innenministerkonferenz stattgefunden. Was genau dort allerdings besprochen wurde, das bleibt in weiten Teilen das Geheimnis der Innenminister. Nicht einmal die Landesparlamente bekommen umfänglichen Zugang zu den Protokollen oder auch nur den Tagesordnungen. Damit entzieht sich die IMK mit ihrer faktischen Gestaltung der Sicherheitspolitik der demokratischen Kontrolle durch die Parlamente. Diese ist jedoch gerade mit Blick auf einen Innenminister Seehofer dringend nötig, denn konservative Sicherheitspolitik bedient sich zunehmend Mitteln, wie sie sonst autoritäre Regime nutzen, Mitteln welche massiv und unverhältnismäßig in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, ob in der Asyl- und Bleiberechtspolitik, oder bei den Befugnissen der Polizeien wie dem Musterpolizeigesetz nach bayerischem Vorbild. Ich sprach an dieser Stelle vor etwa zwei Jahren von einem verheerenden Wechselspiel aus Alarmismus und Ignoranz und ich muss feststellen, dass dieser Befund aktueller denn je ist.

Zehntausende Menschen sind völlig zu recht gegen die Neufassung und Verschärfung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes auf die Straße gegangen, die Novelle des entsprechenden Gesetzes in Nordrhein-Westfahlen trifft ebenfalls auf Widerstand. Präventive Maßnahmen der Polizei ohne damit konkreten Gefahren zu begegnen, der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, die Einschleusung sogenannter Staatstrojaner, die Beschlagnahmung von Post und die Erlaubnis zum Ausspähen von privaten Daten, der massive Ausbau von Videoüberwachung, Militarisierung der Polizei bis hin zur Ausstattung mit Handgranaten – was die bayrische Landesregierung trotz massiver Protestes im Eiltempo durch den bayrischen Landtag brachte, soll nach dem Willen des Bundesinnenministers Horst Seehofer bundesweit als Vorbild gelten und zukünftig mit einem Musterpolizeigesetz des Bundes in allen Bundesländern durchgesetzt werden.

Wenn wir über dieses Musterpolizeigesetz sprechen und auf seine Vorlage, das Polizeiaufgabengesetz in Bayern schauen, befassen wir uns mit der Gefahrenabwehr, dem präventiven Handeln der Polizei um Straftaten zu verhindern. Die CSU scheint überzeugt, dass es dazu etwa notwendig ist, die Polizei notfalls Explosivsprengmittel wie Handgranaten einsetzen zu lassen. Als möglicher Anwendungsfall werden Anschläge wie jener in Berlin am Breitscheidplatz genannt. Nun müssen staatliche Eingriffe nicht nur einen legitimen Zweck verfolgen – der bei der Verhinderung eines Anschlags und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne Frage gegeben ist – sie müssen auch geeignet sein. Schon hier stellt sich die Frage, ob der Gebrauch von Kriegswaffen im Inland auf öffentlichen Straßen und Plätzen geeignet ist, Menschenleben zu schützen. Es darf zudem auch kein gleich geeignetes, milderes Mittel zur Verfügung stehen. Ist ein solcher Anschlag den Sicherheitsbehörden im Vorfeld bekannt, sind zahllose Mittel denkbar, die milder und gleich geeignet sind, als Handgranaten auf einen LKW auf den Straßen Berlins zu werfen. Und genau die Frage, was im Vorfeld eigentlich bekannt sein muss, damit die Polizei in Grundrechte eingreifen kann, führt zum Kern der dramatischen Verschärfungen in der Debatte und im Recht. Bisher ist der entscheidende Begriff jener der „konkreten Gefahr“. Eine solche liegt im Einzelfall vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird. Es handelt sich dabei um eine Prognose zu einem Ereignisverlauf in der Zukunft. Die nun in die breitere Debatte und das PAG in Bayern eingeführte „drohende Gefahr“ verlagert den Ansatzpunkt für staatliche Eingriffe deutlich weiter nach vorne, Gefahren drohen überall und eine drohende Gefahr ist eben gerade keine, bei der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintritt, sondern sie droht – es könnte, es könnte aber auch nicht. Damit wird die Prognose zur puren Vermutung und Kaffeesatzleserei, was ihre gerichtliche Überprüfung und damit den Grundrechtsschutz durch Gerichtsverfahren erheblich erschwert, wenn nicht gar teilweise unmöglich macht. Was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum BKA-Gesetz als Ausnahmetatbestand im Umgang mit mutmaßlichen Terroristen hat passieren lassen, wird in der aktuellen Debatte als ausreichende Grundlage für diverse Eingriffsbefugnisse der Polizei formuliert. Bürgerinnen und Bürger können so mit einem Gummibegriff jederzeit polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt werden. Zugleich wird die Unterscheidung von Polizei und Geheimdiensten faktisch unterlaufen, wenn der Polizei Kompetenzen eingeräumt werden, wie sie sonst nur Nachrichtendienste haben, etwa mit der Beschlagnahmung von Post und dem Ausspähen von privaten Daten.

Die Aufgabe der Polizeien in Bund und Ländern ist die Strafverfolgung im Auftrag der Staatsanwaltschaften auf Grundlage der ihnen dazu übertragenen Befugnisse und die Gefahrenabwehr. Nicht jedoch, im Gefahrenvorfeld in zahllose Lebenssachverhalte einzugreifen. Im Gegenteil, Befugnisse der Polizeien im Gefahrenvorfeld müssen die absolute Ausnahme sein und auf höchstrangige Rechtsgüter beschränkt bleiben. Wer dies ausweiten will, der träumt auch von einem Polizeistaat.

Denn Politik darf nie nur die einzelnen Maßnahmen diskutieren, sondern auch deren Wirkung auf Gesellschaft. Wer fürchten muss, dass sein Privatestes ausgespäht wird, verhält sich anders – im Übrigen auch und gerade gegenüber dem Staat. Wer bei Teilnahme an einer Demonstration fürchten muss, polizeilich erfasst, durchsucht und dauerhaft gespeichert zu werden, der ist nicht frei in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit. Was genau davon im Interesse eines freiheitlich- republikanischen Staates liegen soll und wie Misstrauen des Staates, welches wiederum Misstrauen gegen den Staat erzeugt, eine Gesellschaft eigentlich sicherer machen soll, bleibt das Geheimnis der Konservativen.

Wer argumentiert, den Rechtsstaat schützen zu wollen, der darf nicht unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, der muss sie verteidigen und schützen. Denn in der Tat bedarf der Rechtsstaat des Schutzes. Rechtsstaatliche Prinzipien und Grundlagen leiden seit Jahren an schwindender Akzeptanz und fortwährender Angriffe durch die extreme Rechte. Freiheit und Offenheit in Fragen der Lebensführung und sexuellen Orientierung, die Verurteilung von Lynchjustiz, Gleichstellung und Stigmatisierungsverbot - das alles wird ja massiv in Frage gestellt. Und während eine Enquetekommission zum Linksextremismus, durchgesetzt von einer rechtsradikalen Partei, suggeriert, hier wäre die sicherheitspolitische Auseinandersetzung der Stunde zu führen, bedient sich der Staat zunehmend totalitärer Instrumente und Befugnisse. So erreicht man nicht mehr Sicherheit, so erreicht man vor allem eines: Angst. Und Angst ist kein guter Ratgeber für Demokratinnen und Demokraten, Angst macht gefügig, Angst schränkt ein.

Und natürlich ist über Sicherheit zu reden. Und auch über Angst. Auch über Angst vor Terror und auch über sicherheitspolitische Maßnahmen um Terror zu begegnen. Dazu gehört aber zuerst das Eingeständnis, dass es absolute Sicherheit in einem demokratischen Rechtsstaat nicht geben kann. Und es bedarf einer kritischen Evaluation der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Die Observation des Terroristen vom Breitscheidplatz in Berlin wurde abgebrochen, weil die rechtswidrige Räumung eines Linken Zentrums in Berlin größere Priorität für den zuständigen Senator hatte. Das allein ist ein unfassbarer Skandal. Aber er zeigt über die konkrete Entscheidung hinaus einmal mehr: wir brauchen keine Militarisierung der Polizei und die Ausweitung ihrer Befugnisse ins Unermessliche, wir brauchen eine qualitativ gut aufgestellte und vor Ort erreichbare Polizei und eine verantwortliche Innenpolitik, die sich nicht der Sicherheitsbehörden als Instrument bedient, um ihre Ressentiments durchzusetzen. Und genau das wäre es auch, womit sich die IMK beschäftigen sollte. Zum Beispiel ist die IMK gefordert, gemeinsame Verabredungen für die Verbesserung der Einschätzung von Bedrohungslagen durch die extreme Rechte zu treffen. Zum Beispiel ist es wichtig, dass die Länder deutlich machen, dass der Föderalismus, gerade im Bereich der Innenpolitik nicht vom Himmel gefallen ist, sondern historische Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus ist. Zum Beispiel ist es notwendig, endlich selbstkritisch aufzuarbeiten, was im Fall Anis Amri an welcher Stelle aus welchen Gründen schief gelaufen ist, statt zu behaupten, mit einer Fußfessel und der Verwischung der Grenzen zwischen Nachrichtendiensten und Polizei hätte der Anschlag verhindert werden können.

Deswegen ist es wichtig, dass der Landtag sich nicht nur gegen die zu befürchtenden Regelungen eines Musterpolizeigesetzes wendet, wie wir es mit unserem Antrag vorschlagen, sondern dass die demokratischen Fraktionen dieses Hauses auch in eine Debatte darüber kommen, wie wir als Politik mit Angst umgehen. Lassen sie uns Ängste ernst nehmen, aber lassen sie uns Angst nicht instrumentalisieren. Und wenn man sich anschaut, über welche Angst seitens der CDU geredet wird, und über welche nicht, dann sehen wir da ein deutliches Ungleichgewicht. Warum wollen sie denn nicht ansatzweise so gern wie über Angst vor Zuwanderung über die Angst der Menschen, die in so sichere Herkunftsländer wie Afghanistan abgeschoben werden? Oder die Angst vieler Menschen, keine Rente zu bekommen, reden? Oder über die Angst trotz dreier Jobs nicht genügend Lohn zu bekommen, um ein gutes Leben zu führen? Oder über die Angst, wer eigentlich heute 30-jährige mal pflegen soll? Oder die Angst, dass die Kinder und Enkel wegziehen, weil im Dorf keine Schule, keine Kita und kein Jugendclub, geschweige denn die Vorraussetzungen für das funktionieren moderner Kommunikationstechnik da sind? Warum steht nicht die Angst, die Hoheit über die eigene Lebensplanung zu verlieren im Mittelpunkt, wenn sie über Angst und Sicherheitsbedürfnisse reden? Weil klar würde, dass es eines grundlegenden politischen Paradigmenwechsels bedarf. Und das ist klar nicht in ihrem Interesse.

Anrede,

Mit unserem Antrag unterbreiten wir Vorschläge zur Positionierung des Landes in der Frage des Musterpolizeigesetzes und im politischen Konzert der Bundesländer im Bereich der Öffentlichen Sicherheit. Es ist ein Antrag mit Bekenntnissen und konkreten Arbeitsaufträgen für die Landesregierung. Beides ist notwendig, sonst drohen uns in der Tat bayerische Verhältnisse.