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Henriette Quade zu TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zum bereichsspezifischen Verbot der Gesichtsverhüllung

Anrede, einige Kolleginnen hatten mich gefragt, ob ich den neuen Gesetzentwurf der AfD zu Gesichtsverhüllungen schon gesehen habe. Auch wenn die Zuschreibung zur AfD einem genaueren Blick nicht Stand hält, spricht eben diese Assoziation doch Bände. Warum?

Weil man angesichts des Umfanges mit dem sich der Landtag mit Gesichtsverhüllungen, Schleier, Burka, Niqab oder Tschador inzwischen beschäftigt, glauben könnte, dass dies ein ganz besonders großes und dringliches Problem im Lande ist.

Schauen wir uns den GE näher an:

Sowohl die Landeswahlordnung, als auch die Kommunalwahlordnung sollen dahingehend verändert werden, dass Wählerinnen und Wähler zum Zwecke des Ausweisabgleichs ihr Gesicht zeigen müssen. Der Punkt an sich ist völlig unstrittig. Es stellt sich doch aber umgehend 1. Die Frage, ob es in Sachsen-Anhalt bislang einen einzigen Fall gab, in dem diese Voraussetzung nicht erfüllt war? Und 2. Ob man den Antrag der Landesregierung dahingehend verstehen soll, dass sie umfassende Wahlrechte für alle hier lebenden Menschen schaffen will. Auch für die unglaublich vielen Frauen im Niqab. Zweiteres, also der Einsatz für ein Wahlrecht für alle, träfe die ausdrückliche Unterstützung meiner Fraktion.

Die Frage politischen Relevanz in Bezug zum nächsten Aspekt ist noch offensichtlicher: künftig sollen endlich auch die Wahlvorstände nicht mehr verschleiert ihre Ämter ausüben. Vielen Menschen wird ein Stein vom Herzen fallen, wenn dieses zentrale Problem endlich gelöst ist. Auch hier – der Punkt selbst ist völlig unstrittig. Aber das Problem existiert nicht. Warum ist es für die Landesregierung so viel dringlicher, diesen Punkt zu regeln, als beispielsweise das wirklich überfällige Krankenhausgesetz neu zu fassen? Der Schleier als drängendes Problem – das ist die Konstante und die Verbindung zwischen dem AfD-Antrag 2016 und dem Gesetzentwurf heute.

Aber gut, zwei Punkte, die nicht real existente Probleme lösen wollen sind eine Sache, eine falsche und eher problemvergrößernde Scheinlösung, eine andere. Mit einer solchen haben wir es beim dritten Regelungsbereich zu tun. Schülerinnen und Schülern soll die Gesichtsverschleierung untersagt werden. Als dieses Vorhaben publik wurde war es, glaube ich die GEW die twitterte: „Sachsen-Anhalts Schulen atmen auf. Endlich werden unsere Probleme gelöst.“ Sollte es eines Tages vollverschleierte Mädchen im schulpflichtigen Alter in Sachsen-Anhalt geben: Ein Verbot der Verschleierung an Schulen wäre eine absolut untaugliche Lösung, weil es eben nicht dazu führen würde, dass die Verschleierung abgelegt wird und über das Verhältnis von Freiheit und Zwang räsoniert würde, sondern es würde genau einen Effekt haben: Die Betroffenen kämen nicht mehr zur Schule. Nein, meine Fraktion wünscht sich keine verschleierten Schülerinnen und genauso wollen wir nicht, dass ihnen Schule verboten wird. Wer Mädchen und Frauen, die unter Unterdrückung zu leiden haben, die auch durch Zwangsverschleierung zum Ausdruck kommen kann, helfen will, der muss Wege aus Unterdrückungsverhältnissen aufmachen, muss Ansprechpartnerinnen vor Ort haben, muss Schulsozialarbeit finanzieren usw. Verbote würden in diesem Fall Parallelgesellschaften befördern, statt Menschen in ihren demokratischen Rechten zu stärken. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.