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Christina Buchheim zu TOP 11: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

angesichts des demografischen Wandels und allgemein rückläufiger Mitgliederzahlen in den Feuerwehren will die Landeregierung dazu beitragen, ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem vorzuhalten. Soweit ihre Aussage im vorliegenden Gesetzentwurf.

Schaut man auf die alltäglichen Probleme in der kommunalen Praxis so ist dieses Ziel zu begrüßen. Lücken im Personalbestand und eine steigende Zahl von Einsätzen sind allzu häufig in der Berichterstattung von Rundfunk und Presse. Nicht nur mit der Ausweitung des Autobahnnetzes (A14-Nordverlängerung) werden die Aufgaben weiter wachsen. Vielerorts fehlt Nachwuchs in den Feuerwehren.

Die Feuerwehren sind ein zentrales Element der Abwehr der Brandgefahr, der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Seit Jahr und Tag hat DIE LINKE vor den drastischen Folgen der Kürzungspolitik der bisherigen Landesregierungen für die Feuerwehren im Land gewarnt. Die Folgen der von CDU und SPD in den letzten Jahren vorangetriebenen Politik sind dramatisch und werden immer offensichtlicher. Fehlende und unzureichende Finanzzuweisungen an die Kommunen gefährdeten und gefährden die Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge, auch im Bereich des Brandschutzes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Innenminister Stahlknecht in Beantwortung einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Heiß richtig darstellte, ist die Pflicht zur Vorhaltung leistungsfähiger Feuerwehren eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Diese haben hierfür die Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten, unterzubringen und auszubilden. Angesichts klammer Kassen in vielen Dörfern, Gemeinden und Städten reicht es nicht, symbolisch ein neues Fahrzeug oder Gebäude öffentlichkeitswirksam an eine Feuerwehr zu über-geben. Gerade die Freiwilligen Feuerwehren gehören in vielen Regionen zu den identitätsstiftenden Einrichtungen. Die Feuerwehren der Kommunen müssen entsprechend ihrer Aufgaben gut ausgestattet, ausgebildet und einsatzbe-reit sein. Daraus notwendigerweise entstehende Lasten dürfen nicht allein den Kommunen überlassen werden, hier ist ebenso das Land in der Pflicht.

Meine Damen und Herren, die Anhebung der Zuweisungen im neuen Finanzausgleichsgesetz ist aus unserer Sicht deshalb ein richtiger Weg. Ebenso unterstützen wir die zusätzlichen Mittel für die Kommunen aus der Feuerschutzsteuer. Die Umsetzung des angekündigten Sonderförderprogrammes werden wir konstruktiv begleiten.

Für bedauerlich halten wir, dass die Landesregierung trotz zahlreicher Hinweise, erinnert sei hier beispielsweise an die Befassung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration am 16.11.2016, die Anregungen zu „§ 17a Jugendfeuerwehrwarte“ nicht in ihrem Gesetzentwurf vom 23.12.2016 berücksichtigt hat. Kritik gibt es auch an anderen Regelungen. So haben zum Beispiel die Wohnungsgesellschaften in Bezug auf § 22 Sorge geäußert, zukünftig bei einem Fehlalarm, also wenn der Alarm losgeht obwohl objektiv gar keine Gefahr besteht, z.B. bei einem technischen Defekt des Rauchmelders, als Betreiber des Rauchmelders zum Kostenersatz herangezogen zu werden. Aber auch die Bürger können Gefahr laufen, zur Kostenerstattung herangezogen zu werden, wenn man sofort den Notruf wählt und sich nachträglich ein Fehlalarm herausstellt. Diese Verunsicherung ist nicht hinnehmbar.

Meine Fraktion hält deshalb eine Anhörung zum Gesetzentwurf für notwendig.