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Beitragsfreiheit für Kinder, Schüler, Azubis und Studenten - LINKE bringt Änderung zum Bibliotheksgesetz ein

Die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den öffentlichen Bibliotheken im Land hat die Fraktion dazu veranlasst, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bibliotheksgesetzes in die Landtagssitzung im August einzubringen. Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher Stefan Gebhardt:

„In Sachsen-Anhalt hat die Zahl der öffentlichen Bibliotheken seit dem Jahr 1991 dramatisch abgenommen. 74 % weniger öffentliche Bibliotheken versorgen die Bürger und Bürgerinnen im Jahr 2017 mit Bibliotheksangeboten. Eine alarmierende Zahl, die noch dadurch verschärft wird, dass auch die Anzahl des Fachpersonals in den öffentlichen Bibliotheken stark rückläufig ist, denn nur 73 der aktuell bestehenden Bibliotheken im Land sind auch hauptamtlich geführt.

Dementgegen steht das gleichbleibend hohe Interesse der Menschen an Bibliotheksangeboten, welches sich an den hohen Nutzerzahlen zeigt. Ganz besonders erfreulich sind die in den vergangenen Jahren steigenden Nutzerzahlen von Kindern bis 12 Jahren.

Diese und weitere Daten aus der Antwort auf die Große Anfrage an die Landesregierung haben uns veranlasst, das Bibliotheksgesetz des Landes zu überprüfen und zu ändern.Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Teilhabeverluste minimieren und fordern deshalb eine grundsätzliche Beitragsfreiheit für Kinder, Schüler, Azubis und Studenten. Denn wenn im Jahr 1991 so gut wie keine Nutzungsgebühren für Bibliotheken erhoben wurden, müssen im Jahr 2017 für den Großteil der öffentlichen Bibliotheken Nutzungsgebühren gezahlt werden. Bibliotheken müssen aber als Bildungseinrichtungen gerade den Jüngsten ohne finanzielle Hürden offen stehen.

Unser Bibliotheksgesetz zielt auf eine langfristige Qualitätsentwicklung des Bibliotheks-wesens in Sachsen-Anhalt, das sowohl besucherfreundliche Öffnungszeiten, einen aktuellen Bücher- und Medienbestand, fachlich qualifizierte Beschäftigte sowie geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung befördert. Diese Kriterien sollen fortan Bedingung für Landesförderungen sein.“


Magdeburg, 29. August 2018