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Zwei Jahre Kinderförderungsgesetz: Erst Baustellen beseitigen, sich dann feiern lassen

Zur heute in den Medien veröffentlichen Einschätzung des Sozialministers Norbert Bischoff im Hinblick auf das vor zwei Jahren novellierte Kinderförderungsgesetz erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann:

„Unbestritten bleiben der Ganztagsanspruch auf Betreuung für alle Kinder, die Beteiligung der Eltern auf Kreis- und Landesebene sowie die Korrektur des verschleierten Personalschlüssels positive Errungenschaften des novellierten Kinderförderungsgesetzes, die auch DIE LINKE stets einforderte. Während vielerorts derzeit die Entgeltvereinbarungen zwischen den Landkreisen und Trägern der Kindertageseinrichtungen auf Hochtouren laufen, lässt sich Minister Bischoff für ein erfolgreiches Kinderförderungsgesetz im Land feiern. Dabei verkennt er, dass selbst in den eigenen Reihen seiner Landtagsfraktion bereits jetzt schon dringende Veränderungsbedarfe am Kinderförderungsgesetz ausgemacht wurden.

Neben der Frage der unzureichenden Berechnung von Personalschlüsseln und fehlenden Vor- und Nachbereitungszeiten existieren weitere Probleme. So zeigt sich etwa, dass die Kinder im Durchschnitt die Kita länger besuchen, als ursprünglich geplant wurde. Eine Grenze für Elternbeiträge zu diskutieren, scheint angesichts erheblicher Beitragssteigerungen ebenfalls dringend geboten.

Den Vorwurf des Sozialministers, dass Kommunen ihre Zuschüsse senken würden und dies deshalb zu steigende Elternbeiträge führe, kann DIE LINKE nicht nachvollziehen. Bereits zu Beginn dieses Jahres haben wir die Problematik in einer Aktuellen Debatte im Landtag aufgerufen. Die eigentlichen Ursachen für die jetzige Gebührenerhöhung liegen in der Verschlechterung der allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen. Damit wird den Gemeinden vielfach die Möglichkeit genommen, die Elternbeiträge stabil zu halten.

Ebenfalls zu klären wäre die Frage, ob Eltern den Beitrag ihrer Wohnsitzgemeinde bezahlen sollen, obwohl sie ihr Kind z.B. am Arbeitsort in der Nachbargemeinde betreuen lassen. Zu hinterfragen ist überdies, weshalb Tagespflegestellen von den Entgeltvereinbarungen ausgenommen sind und mit weit unter den tatsächlichen Kosten liegenden Finanzierungssätzen zurechtkommen müssen.

Der bislang noch nicht abgeschlossene Rahmenvertrag zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Wohlfahrtsverbände zieht zudem uneinheitliche Standards der Kinderbetreuung in den Landkreisen nach sich. Dies führt unter anderem dazu, dass wir im Land derzeit über einen sogenannten „ Flickenteppich“ verfügen. Dies führt u.a. auch dazu, dass es für die so genannten Leiterinnenstunden bislang keine Klärung gibt.

Angesichts der reichlichen „Baustellen“ bei der Umsetzung des Gesetzes, bleibt die Fraktion DIE LINKE am Thema dran."


Magdeburg, 29. Juli 2015