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Zukunft der Rechtsmedizin in Halle und Magdeburg langfristig sichern

Zur anhaltenden Debatte um die Perspektiven der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt erklärt die Rechtspolitikerin der Fraktion Henriette Quade

Zur anhaltenden Debatte um die Perspektiven der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt erklärt die Rechtspolitikerin der Fraktion Henriette Quade:

„Die Zukunft der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt muss endgültig geklärt und langfristig gesichert werden. Für DIE LINKE ist dazu der notwendige Handlungsrahmen klar abgesteckt:

  • Die rechtsmedizinischen Institute in Halle und Magdeburg sind angesichts ihrer Bedeutung und der zu erledigenden Aufgabenfülle zu erhalten.
  • Das Problem der Finanzierung und der personellen Ausstattung der Institute ist endlich einer Lösung zuzuführen. Hier steht die Landesregierung in der Verantwortung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Geschäftsbereiche (Ministerium für Inneres und Sport, Ministerium für Justiz und Gleichstellung, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, Ministerium für Arbeit und Soziales), welche rechtsmedizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Finanzierungsanteile übernehmen.
  • Unumgänglich bleibt es, eine Bundesratsinitiative zu Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) mit dem Ziel der Vollkostendeckung des tatsächlichen finanziellen Aufwandes der Tätigkeiten der Rechtsmedizinischen Institute anzustrengen.

Seit Februar 2013 liegt ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/1789) in den zuständigen Ausschüssen. Neben der Landesregierung steht also auch der Landtag selbst in der Pflicht, endlich ein tragfähige Lösung für die Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt herbeizuführen.“

Magdeburg, 21. Oktober 2013