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Versuchte Abschiebung einer jesidischen Familie - Behörden müssen sich erklären

Zu den dramatischen Ereignissen bei einer versuchten Abschiebung einer jesidischen Familie nach Armenien in Magdeburg erklärt die asylpolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zu den dramatischen Ereignissen bei einer versuchten Abschiebung einer jesidischen Familie nach Armenien in Magdeburg erklärt die asylpolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Laut Presseberichten versuchte die Ausländerbehörde Magdeburg am Mittwochmorgen vergangener Woche, eine Familie mit vier Kindern in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne vorherige Ankündigung abzuschieben. Der Familienvater soll dabei vor den Augen der Kinder in Handschellen abgeführt worden sein, die Mutter erlitt einen Nervenzusammenbruch und wurde von einem Notarzt in eine Klink eingewiesen. Erst als die Mutter dort versuchte, sich die Pulsadern aufzuschneiden und sich das Leben zu nehmen, wurde die Abschiebung der Kinder und des Vaters abgebrochen.

Dass die Ausländerbehörde diese Abschiebung offenbar nicht terminlich angekündigt hat, ist mehr als erklärungsbedürftig und rechtlich fragwürdig. Der Familie wurde so die Möglichkeit zur Vorbereitung und vor allem zur rechtlichen Gegenwehr genommen. Dass die Abschiebung nicht abgebrochen wurde, als die Mutter zusammenbrach, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Zudem stellt sich die Frage nach dem konkreten Agieren von Ausländerbehörde und Polizei vor Ort: Warum sollte die Abschiebung in einer solchen Nacht-und-Nebel-Aktion erfolgen? Warum wurde der Vater in Handschellen abgeführt? Wodurch ist die Mutter der Familie offenbar so in Panik geraten, dass sie sich das Leben nehmen wollte?

Die Ausländerbehörde Magdeburg und auch der Innenminister müssen außerdem grundsätzliche Fragen beantworten: Warum lebte die seit 2005 in Deutschland lebende Familie noch immer in einer Gemeinschaftsunterkunft?  Seit 2008 gibt es die Bitte des Innenministeriums, Familien dezentral in Wohnungen unterzubringen. Im November letzten Jahres beschloss der Landtag die dezentrale Unterbringung von Familien und Alleinerziehenden und in besonderen Härtefällen, seit 15. Januar 2013 ist zudem ein entsprechender Erlass des Innenministeriums in Kraft.

Den bisherigen Äußerungen der Behörden ist zu entnehmen, dass eine psychische Erkrankung der Mutter bekannt war. Ihr Versuch sich das Leben zu nehmen, lässt die Verzweiflung und Angst erahnen. Ob in einem solchen Fall angesichts der problematischen Situation der Jesiden in Armenien und insbesondere auch mit Blick auf das Wohl der 4 Kinder, die in Magdeburg die Schule besuchen und dort aufgewachsen sind, überhaupt eine Abschiebung erfolgen müsste und dürfte, muss geprüft werden. Nach den bisherigen Informationen scheint das mehr als zweifelhaft.

Die Ausländerbehörde und der Innenminister stehen in der Verantwortung, die Entscheidung zur Abschiebung auf den Prüfstand zu stellen und zu erklären, wie es zu den dramatischen Ereignissen kommen konnte und darzulegen wie sie vor Ort agiert haben.“

Magdeburg, 3. Februar 2013