Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Verlässliche gesetzliche Finanzierung der Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt längst überfällig

Der Landtag thematisiert in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Verlässliche Finanzierung und Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit in Sachsen-Anhalt“. Hierzu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Der Landtag thematisiert in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Verlässliche Finanzierung und Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit in Sachsen-Anhalt“. Hierzu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Tausende Frauen geraten jedes Jahr in Deutschland in Not und sind Opfer von Gewalt, allein in Sachsen-Anhalt waren es im Jahr 2013 688, die in Frauenhäusern Zuflucht gesucht haben, begleitet von 551 Kindern.

Frauenhäuser sind oft die einzigen Einrichtungen, die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern neben Beratung und Begleitung vor allem Schutz und Unterkunft zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten.
Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern unterstützen diese Frauen mit viel Verständnis, aufopferungsvoll und mit hohen Engagement bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven, und sie helfen ihnen, ihre Rechte und Interessen wahrzunehmen - dafür unser ausdrücklicher Dank.

Für die notwendige Arbeit der Frauenhäuser bedarf es grundlegender Voraussetzungen. Diese hat die Fraktion DIE LINKE in ihrem Entschließungsantrag (Drs. 6/3819) formuliert, der ebenfalls in der nächsten Landtagssitzung behandelt wird. Es gilt, bestehende Defizite zu beseitigen, Missstände abzubauen und im Interesse der Frauen und Kinder sowie der Mitarbeiterinnen schnellstmöglich und auf Dauer angelegte Lösungsansätze zu finden.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf zu gewährleisten, dass die Finanzierung der Frauenhäuser langfristig, einzelfallunabhängig und bedarfsgerecht gesichert wird. Gewaltschutz darf nicht an den Kosten scheitern. Gegenwärtig sind Frauenhäuser lediglich eine freiwillige Aufgabe – ihre Finanzierung durch Land und Kommunen gilt nie als sicher. Sie sind auf die Gnade der Förderpolitik angewiesen.
Dieser Zustand der untergesetzlichen Regelung der Förderung, die derzeitig ausnahmslos auf der Basis von Richtlinien erfolgt, ist zu überwinden. Ziel ist die gesetzliche Festschreibung einer Pflichtfinanzierung. DIE LINKE plädiert letztendlich für ein bundesweit einheitliches Gesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser. Hier ist die Landesregierung gefordert und muss initiativ werden.

Dazu gehört auch die bislang nicht überall gewährleistete tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten in den Frauenhäusern.

Und es sind Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Anspruch von in Frauenhäusern untergebrachten Kindern auf eine ausreichende Anzahl von Erzieherinnen, auf pädagogisches Fachpersonal mit entsprechender sozialpädagogischer Qualifikation, gewährleistet werden kann.“

Magdeburg, den 25. Februar 2015