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Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört auf den Prüfstand

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich heute mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) befasst. Dazu erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion Henriette Quade

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich heute mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) befasst. Dazu erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion Henriette Quade:

„Mit der Mehrheit der Koalition wurde heute eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für den Landtag durchgesetzt, die die Zweifel der LINKEN an der Verfassungsmäßigkeit einer Reihe von Bestimmungen weiter vertieft. Es ist zudem unseriös von der Koalition, wenn umfängliche Änderungsanträge (18 Seiten!) erst wenige Stunden vor Beginn der Ausschusssitzung vorgelegt werden. Das verstärkt den Eindruck, dass Landesregierung und Koalition dieses Gesetz unter Vorspiegelung eines Sicherheitsgewinns schnell durch den Landtag bringen wollen und dass prinzipielle Bedenken von Experten einfach ignoriert werden. CDU und SPD verfolgen mit dem nun zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwurf einen überaus fragwürdigen Sicherheitsbegriff, der das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung in weiten Teilen des Polizeirechts aushebelt. Dies kritisiert DIE LINKE auf das Schärfste.

Zudem sind nach Auffassung der LINKEN wie auch vieler angehörter Experten sind im Besonderen folgende Bestimmungen nicht verfassungskonform:

  • Anfertigung von Videoaufzeichnungen bzw. Videoüberwachung zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen bei Personen- und Fahrzeugkontrollen;
  • Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen in informationstechnischen Systemen;
  • Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen („Handy-Blocker“, Blockade von Mobilcomputern);
  • Durchsuchung und Untersuchung von Personen (so genannte Zwangstests bei Verdacht auf gefährliche Krankheiten).

DIE LINKE sagt NEIN zum Polizeigesetz der Landesregierung und wird im Landtag zu zentralen Kritikpunkten den Antrag auf Streichung aus dem Gesetz stellen. Sollte dies keine Mehrheit finden und das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form beschlossen werden, so ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht geboten.

DIE LINKE hält es im Übrigen nach wie vor für erforderlich, dass die Polizisten und Polizistinnen des Landes während ihrer dienstlichen Tätigkeit mittels einer gut sichtbaren Kennung, wie das Tragen  einer Dienstnummer bzw. Nummernkombination persönlich zu identifizieren sind.“

Magdeburg, 13. Februar 2013