Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Unrechtsbewusstsein zu katastrophalem Umgang mit Vorwurf sexueller Belästigung bei Verantwortlichen der Staatskanzlei nicht erkennbar

Zur öffentlichen Debatte um einen Vorwurf sexueller Belästigung in der Staatskanzlei erklären der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert und die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Zur öffentlichen Debatte um einen Vorwurf sexueller Belästigung in der Staatskanzlei erklären der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert und die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„In der Fraktionssitzung am 7. Februar 2012 bewertete die Fraktion das Verhalten der Staatskanzlei in dem öffentlich bekannt gewordenen Fall eines Vorwurfs sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Gegenstand der Diskussion in der Fraktion waren die gemeinsame Erklärung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie die inzwischen öffentlich bekannt gewordenen Informationen zu diesem Vorgang.

Dazu schätzte die Fraktion folgendes ein:

Das Verhalten der Verantwortlichen der Staatskanzlei in diesem Vorgang im Zuständigkeitsbereich Staatsminister Robras war in eklatanter Art und Weise von fehlendem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der betroffenen Angestellten geprägt. Aus unserer Perspektive wurde die Fürsorgepflicht gegenüber der Beschwerdeführerin grob verletzt. Anstatt den Vorwürfen nachzugehen, versuchte man, diesen Vorgang erst totzuschweigen und dann, als dies nicht mehr möglich war, die Beschwerdeführerin selbst zu diskreditieren.

Letztlich war die Beschwerde über die sexuelle Belästigung sogar einer der Kündigungsgründe gegenüber der Beschwerdeführerin, wie der Bescheid des Petitionsausschusses bereits 2009 zum Ausdruck brachte. Vor allem dieser Fakt ist besonders erschreckend, weil nirgendwo nachgewiesen werden konnte, dass die Beschwerdeführerin ihre Vorwürfe zu Unrecht erhoben hatte.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass bei den Verantwortlichen bis heute keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennbar ist. Wenn Staatsminister Robra von neuen Regularien zum Umgang mit solchen Fällen spricht, werden diese ins Leere gehen, solange in der Landesverwaltung - angefangen von der politischen Spitze - nicht eine kritische Reflektion der Vergangenheit erfolgt und eine grundlegend andere Einstellung Raum greift. Dafür jedoch gibt es bei dieser Landesregierung bislang keine Anzeichen.

Über weitere politische Initiativen berät die Fraktion DIE LINKE nach einem gemeinsamen Termin mit den Gleichstellungsbeauftragten aus der Landesverwaltung.

Das Versagen der Verantwortlichen in der Staatskanzlei in diesem konkreten Fall ist offensichtlich, dazu bedarf es keines Untersuchungsausschusses. Ein solches parlamentarisches Instrument würde jedoch dann notwendig werden, wenn sich herausstellen sollte, dass dieses politische Versagen in der Landesverwaltung kein Einzelfall war.“

Magdeburg, 7. Februar 2012