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Überwachung per elektronischer Fußfessel löst Problem der Neugestaltung der Sicherungsverwahrung nicht

Gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter sollen künftig nach einem Vorstoß der Länder Hessen und Bayern zentral und elektronisch überwacht werden. Auch Sachsen-Anhalt signalisierte bereits Zustimmung zu solch einem Vorhaben. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter sollen künftig nach einem Vorstoß der Länder Hessen und Bayern zentral und elektronisch überwacht werden. Auch Sachsen-Anhalt signalisierte bereits Zustimmung zu solch einem Vorhaben. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung erfordert neue Wege und Lösungsansätze. Aber dem Glauben zu unterliegen, dass eine zentrale Überwachung mit elektronischen Fußfesseln die wahre Lösung ist, kann schnell in die Irre führen.

Besonders pikant ist, dass Sachsen-Anhalt an einem Tag seine Zustimmung zu solch einem Vorhaben signalisierte, an dem der Entwurf eines Therapieunterbringungsgesetzes durch die Landesregierung auf den parlamentarischen Weg gebracht wird.

Die elektronische Fußfessel ebenso wie die Sicherungsverwahrung stellen aus Sicht der LINKEN letztendlich eine zusätzliche Bestrafung für den Betroffenen dar. Eine solche Belastung ist unverhältnismäßig und kann in einem Rechtsstaat nicht gewollt sein. Hinzu kommt, dass die elektronische Fußfessel wenig effektiv und hilfreich ist, denn allein durch die Aufenthaltsbestimmung können Straftaten nicht verhindert werden. Eine mögliche Rückfallgefahr wird so nicht eingedämmt, auch die erwünschte Durchsetzung von Aufenthaltsverboten ist kaum möglich.

DIE LINKE lehnt die Einführung der elektronischen Fußfessel als Zwangsmittel somit grundsätzlich ab, denn sie ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Sie stellt eine Totalüberwachung der Betroffenen dar, welche in einer freien Gesellschaft nicht toleriert werden kann. Sie wirkt stigmatisierend und behindert die Resozialisierung der ehemaligen Gefangenen. Die Wiedereingliederung wird naturgemäß erheblich erschwert, wenn der Betroffene die ganze Zeit das Gefühl haben muss, beobachtet zu werden.

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, unverzüglich die Sicherungsverwahrung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu zu regeln – und das im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit sowie des Freiheitsrechts des von der Maßregel Betroffenen.“

Magdeburg, den 12. Mai 2011