Tagesschau App gehört weiter die Zukunft
Zum Urteil des Landgerichts Köln bezüglich der Tagesschau Apps erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Gebhardt:
Zum Urteil des Landgerichts Köln bezüglich der Tagesschau Apps erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Gebhardt:
„Zugegeben: Das Urteil des Landgerichts Köln hat mich sehr überrascht. Denn aus meiner Sicht ist die Tagesschau-Applikation keineswegs ein nicht-sendungsbezogenes und presseähnliches Produkt. Es ist vielmehr eine konsequente Fortsetzung von öffentlich-rechtlichem Journalismus, nämlich mobil stets abrufbare Qualitätsnachrichten. Die gute alte Tagesschau eben in anderer Form und angekommen im Online-Zeitalter. Die Tagesschau App wurde erst kürzlich mit dem Publikumspreis des Grimme-Online-Awards ausgezeichnet und hat seit dem Start weit über 4 Millionen Nutzer gefunden. Dies allein zeigt schon die hohe Akzeptanz der Gebührenzahler.
Wer so etwas verbieten will, möchte offenbar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Steinzeit zurückverbannen. Das wiederum wäre tatsächlich unvereinbar mit dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Von daher kann ich die ARD nur ermutigen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.“