Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Tagesschau App gehört weiter die Zukunft

Zum Urteil des Landgerichts Köln bezüglich der Tagesschau Apps erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Gebhardt:

Zum Urteil des Landgerichts Köln bezüglich der Tagesschau Apps erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Gebhardt:

„Zugegeben: Das Urteil des Landgerichts Köln hat mich sehr überrascht. Denn aus meiner Sicht ist die Tagesschau-Applikation keineswegs ein nicht-sendungsbezogenes und presseähnliches Produkt. Es ist vielmehr eine konsequente Fortsetzung von öffentlich-rechtlichem Journalismus, nämlich mobil  stets abrufbare Qualitätsnachrichten. Die gute alte Tagesschau eben in anderer Form und angekommen im Online-Zeitalter. Die Tagesschau App wurde erst kürzlich mit dem Publikumspreis des Grimme-Online-Awards ausgezeichnet und hat seit dem Start weit über 4 Millionen Nutzer gefunden. Dies allein zeigt schon die hohe Akzeptanz der Gebührenzahler.

Wer so etwas verbieten will,  möchte offenbar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Steinzeit zurückverbannen. Das wiederum wäre tatsächlich unvereinbar mit dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Von daher kann ich die ARD nur ermutigen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.“