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Strafanzeige gegen CDU-Landtagsabgeordneten wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Der Landtagsabgeordnete Detlef Gürth (CDU) hatte in den letzten Tagen wegen eines Posts auf der Plattform X (vormals Twitter), in dem er gegen Afghanen hetzte, massiv Kritik auf sich gezogen. Nun hat die Landtagsabgeordnete Henriette Quade Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen ihn erstattet. Dazu erklärt Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Nach rechtlicher Prüfung des Posts von Herrn Gürth auf der Plattform X komme ich zu dem Ergebnis, dass es hinreichende Anhaltspunkte gibt, die den Anfangsverdacht einer strafbaren Volksverhetzung gemäß § 130 StGB begründen. Ich habe daher Strafanzeige gegen Detlef Gürth erstattet. Die Strafanzeige ging an die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) als Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet.

Schon in der Bezeichnung von Afghanen als „Pack“, dem das Recht abgesprochen wird, in Deutschland zu leben, ist ein Beschimpfen von Teilen der Bevölkerung zu erkennen. Den so Bezeichneten wird dabei ihr grundlegendes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft bestritten und damit ihre Menschenwürde angegriffen. Im Weiteren lässt sich der Post bei verständiger Würdigung nicht anders auslegen, als dass alle im Inland lebenden Afghanen (potenzielle) Mörder seien. Damit stachelt der Post auch zum Hass gegen Teile der Bevölkerung auf.

Die Verwendung einer gefälschten Bild.de-Schlagzeile ist im Übrigen genau solche demokratiegefährdende Desinformation, wie sie beispielsweise Russland vermehrt in Deutschland betreibt.

Dem Post kommt besonderes Gewicht auf Grund der Stellung von Herrn Gürth im Verfassungsleben des Landes Sachsen-Anhalt zu. Nicht nur ist er ehemaliger Präsident des Verfassungsorgans Landtag, sondern auch derzeit zur Leitung der Sitzungen berufen, sollten der aktuelle Präsident und dessen Stellvertreter:innen ausfallen. Herr Gürth verlässt mit seinen rassistischen Angriffen auf die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und stellt sich offensiv gegen die Pflichten aus Art. 37a der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt.

Fraktions- und Parteiführung der CDU müssen deutlich machen, dass sie die demokratische Vertretung konservativer Menschen in Sachsen-Anhalt sind und auf der Seite der Landesverfassung stehen, nicht in Gegnerschaft zu ihr. Inhalte, wie sie Herr Gürth mit seinem Post verbreitet hat, sind zurecht bei der AfD Anlass zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das Schweigen der CDU hierzu ist nicht anders zu beurteilen als das Verhalten der AfD-Parteiführung bei vergleichbaren Anlässen.

Wer rassistische und extrem rechte Äußerungen von Mandatsträger:innen als „Einzelmeinungen“ stehen lässt, toleriert sie in der eigenen Fraktion und Partei. Die CDU-Fraktions- und Parteiführung müssen sich eindeutig distanzieren und die notwendigen Konsequenzen ziehen.“

 

Magdeburg, 24. Juni 2024