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Stefan Gebhardt zu TOP 17: Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur überarbeiten

Dem einen oder anderen Angeordneten aus dem Bildungs- und Kulturausschuss und auch aus dem Finanzausschuss dürfte das Ansinnen dieses Antrags nicht ganz unbekannt sein. Denn unser Ansinnen, eine Überarbeitung der Förderrichtlinie für Kunst und Kultur, war bereits Thema während der Haushaltsberatungen. Unterm Strich ging es uns bei diesem Antrag während der Haushaltsberatungen nicht um mehr oder weniger Geld für bestimmte Kultursparten, es ging uns darum, die Förderrichtlinie so anzupassen, dass ein maximaler Fördermittelabfluss gewährleistet wird.
 
Aktueller Anlass war die Förderung der Museen.  Hier war im Haushaltsentwurf der Landesregierung eine deutliche Kürzung der Landesmittel vorgesehen. Und nicht nur von uns, sondern auch aus den Koalitionsfraktionen war zu hören, dass dies nicht so bleiben dürfe. Schließlich war es dann so, dass durch meine Fraktion ein Zuwendungsbericht beim Ministerium abgefragt wurde, in dem der konkrete Mittelabfluss zu finden war. Das hat uns dann im Bildungs- und Kulturausschuss alle ein bisschen schlauer gemacht. Denn der Mittelabfluss war, um es deutlich zu sagen, schlecht.
 
Die Mittel, die zur Museumsförderung in den letzten Jahren im Landeshaushalt eingestellt waren, flossen unzureichend ab. Im Jahr 2013 hatten wir Ausgabenreste von fast 300.000 Euro. Die entscheidende Ursache an dieser Situation liegt an der Förderrichtlinie für Kunst und Kultur. Diese schreibt vor, dass für juristische Personen desöffentlichen Rechts ein Zuschuss in Höhe von max. 50 % gewährt werden kann.
 
Diese Einschätzung für die Ursache der von mir beschriebenen Situation ist keine, die exklusiv DIE LINKE hat. Der Museumsverband als Fachverband sieht das genauso.
 
Und dass das Problem nicht neu ist, wird offenkundig, wenn man den Bericht des Kulturkonvents liest. Auch hier findet man im Kapitel Museen die unzureichende Wirkung der derzeit geltenden Regionalförderung beschrieben.
 
Wir möchten mit unserem Antrag erreichen, dass die Förderrichtlinie überarbeitet wird und künftig auch die Möglichkeit besteht, einen Landeszuschuss von bis zu 70 % zu beantragen. Was übrigens für alle anderen in der Förderrichtlinie genannten Kulturbereiche schon längst möglich ist.

Um nämlich nicht falsch verstanden zu werden: Die Förderrichtlinie für Kunst und Kultur bildet die Grundlage der Landesförderung nicht nur in den Bereichen Museen, sondern für die Bereiche Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Bibliotheken, Traditions- und Heimatpflege und auch für Projekte im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 sowie das Bauhausjubiläum 2019.
 
Niemand kann mir logisch erklären, warum beispielsweise beim Reformationsjubiläum 2017 für Projekte eine 70 %ige Landesförderung möglich ist, für kommunale Museen jedoch nur maximal 50 % vom Land gegeben werden können. Auch der Kultusminister konnte im Ausschuss für Bildung und Kultur nur erläutern, dass dies eben ein Problem wäre und gemeinsam mit dem Museumsverband an einer Verbesserung dieser Situation gearbeitet wird.
 
Die Förderrichtlinie für Kunst und Kultur hatte ihre letzte Änderung im Jahr 2008. Die Entwicklungen in der Kulturlandschaft, die sich ja seitdem zweifelsfrei vollzogen haben, kann diese bis heute gültige Fassung demnach gar nicht abbilden. Im Übrigen hört man nun auch schon wieder seit ein paar Jahren aus dem Kultusministerium, dass man an einer Veränderung der Förderrichtlinie arbeiten würde.
 
Und auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes findet man seit geraumer Zeit einen Hinweis auf Überarbeitung der Richtlinie. Herr Minister, insofern müsste Ihnen ja unser Antrag sehr gelegen kommen, wenn Sie es denn mit der angekündigten Überarbeitung ernst meinen.
 
Um noch einem Missverständnis vorzubeugen: Es geht uns keinesfalls darum, allen möglichen Projekten pauschal eine Landesförderung von 70 % zukommen zu lassen. Das Problem ist aber, dass die aktuelle Fassung der Rechtlinie diese Möglichkeit für kommunale Museen komplett ausschließt. Und wenn man sich die Haushaltssituation vieler Kommunen ansieht, dann weiß man, dass viele überhaupt nicht in der Lage sind, 50 % Kofinanzierung überhaupt zu erbringen. Es gibt mittlerweile leider genügend Beispiele von kommunalen Museen, wo Fördermittel vom Land nicht geflossen sind, weil die Kofinanzierung durch die Kommune schlicht nicht möglich war.
 
Beispielhaft möchte ich hier das Deutsche Chemiemuseum in Merseburg und das Museum Schloss Moritzburg in Zeitz nennen. Diese Beispiele wurden uns vom Museumsverband explizit genannt, wo aufgrund der Förderrichtlinienmodalität eine Landesförderung gescheitert ist, obwohl jährlich Landesmittel als Ausgabenreste im Haushaltstopf verbleiben.
 
Letztlich haben die Fördermodalitäten dazu geführt, dass für das Haushaltsjahr 2015 nur noch acht Anträge im Bereich Regionalförderung gestellt wurden. Nicht aufgrund fehlenden Bedarfs und nicht aufgrund fehlender Landesmittel, sondern weil eine Antragstellung einfach nicht möglich ist.
 
 
Der Ihnen vorliegende Antrag der Linksfraktion macht noch ein weiteres Feld auf, wo wir Handlungsbedarf beim Überarbeiten der Förderrichtlinie sehen. Die Richtlinie nennt ja alle Kulturbereiche, die im besonderen Landesinteresse förderfähig sind. Aus unserer Sicht müssen diese um den Bereich Provenienzforschung (also die Forschung nach der Eigentumsbiografie eines Gegenstandes) ergänzt werden.
 
Spätestens mit dem Beschluss von Bund, Ländern und Kommunen ein „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ als Stiftung bürgerlichen Rechts einzurichten, ist diesem Thema nochmals besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Wir denken, dass es deshalb notwendig ist, das Thema Provenienzförderung in die Richtlinien aufzunehmen, und nicht nur deshalb, weil unsere Landeshauptstadt Magdeburg den Zuschlag als Standort für diese Stiftung erhalten hat.
 
Die Kulturstaatsministerin Frau Grütters stellte unlängst völlig zu Recht fest, dass der Weg der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs in Deutschland noch lange nicht abgeschlossen ist. Diesem Thema müssen sich auch die Museen und Sammlungen, die Archive und Bibliotheken in Sachsen-Anhalt widmen und benötigen hierfür die Unterstützung des Landes. Denn völlig klar, insbesondere die kleineren Museen sind dazu allein nicht in der Lage und haben auch keine Möglichkeit, von den bereitgestellten Bundesmitteln zu profitieren, wenn das Land hier nicht mitfinanziert.
 
Der Forschungsstand und das Bewusstsein für das Thema Provenienzförderung haben auch durch die öffentlich bekannt gewordenen zum Teil spektakulären Fälle (man erinnere sich an den Fall Gurlitt) in den vergangenen Jahren eine enorme Entwicklung vollzogen.
Neue Quellen im Internet stehen für Recherchen zur Verfügung. Viele Einrichtungen in Sachsen-Anhalt sind jedoch nicht so einfach in der Lage, dieser neuen Herausforderung zu begegnen.
 
Oftmals sind hochkarätige Sammlungen in kommunalen Museen so groß, dass andere Länder daraus längst ein Landesmuseum gemacht hätten – auf der anderen Seite ist die personelle Ausstattung der jeweiligen Einrichtung so unzureichend, dass umfangreiche Provenienzforschung kaum möglich ist. Umso wichtiger ist es, dass hier die Förderrichtlinie Kunst und Kultur geändert wird und dass das Land diesem Thema durch Anerkennung des besonderen Landesinteresses Bedeutung verleiht.