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Stefan Gebhardt zu TOP 15: Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Ausführung des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Mit dem hier heute vorgelegten Staatsvertrag neigt sich ein Kapitel zu Ende, das in der Medienpolitik wahrlich kein Ruhmesblatt war.

Warum haben wir heute einen neuen ZDF-Staatsvertrag auf dem Tisch? Der Ursprung des ganzen geht auf die sogenannte Causa Brender beim ZDF zurück
Wir erinnern uns:  Im Jahr 2009 kündigte der CDU-Freundeskreis in den ZDF-Aufsichtsgremien an, den unbequemen und kritischen Journalisten Nicolaus Brender als Chefredakteur abzulösen. Der CDU-Freundeskreis unter Führung von Roland Koch hatte die Mehrheit in den ZDF-Gremien und setzte sich entsprechend durch.
Brenders wurde Vertrag wurde im Jahr 2010 nicht verlängert.

Ich behaupte, hätten die Herren der CDU seinerzeit geahnt, was ihr Agieren hier nach sich zieht, hätten sie es gelassen. Denn ihr damaliger Sieg entpuppte sich als Pyrrhus-Sieg. Die Proteste folgten auf dem Fuß: Der Moderator des ZDF-heute-Journals, Claus Kleber, kritisierte den Vorgang mit den Worten: „Es darf nicht sein, dass parteipolitische Seilschaften wieder versuchen, nach parteipolitischen Kriterien Journalistenposten im ZDF zu bestimmen.“ Unterstützt wurde er von allen Hauptredaktionsleitern des ZDF, die von einer „gefährlichen Einmischung der politischen Parteien in die Souveränität“ sprachen und einen „schwerwiegende[n] Eingriff in die Rundfunkfreiheit“ sahen.

Was folgte, war eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Das Verfassungsgericht entschied am 24. März 2014, dass der ZDF-Staatsvertrag in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Es stellte fest, dass der Anteil der staatsnahen Personen und Organisationen bei den ZDF-Gremien zu hoch ist und forderte eine Reduzierung der staatsnahen Personen auf maximal 1/3. Dieser Forderung wird der vorliegende Entwurf gerecht.

Der Fernsehrat beim ZDF wird von 77 Personen auf 60 verkleinert und hiervon werden noch 20 VertreterInnen aus der Politik kommen. Das wird von uns zunächst einmal ausdrücklich begrüßt, wobei es ja eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass Vorgaben des Verfassungsgerichts auch umgesetzt werden.

Warum man allerdings die Regierungsvertreter in den ZDF-Gremien belassen hat und stattdessen die VertreterInnen der Opposition im Deutschen Bundestag entfernt hat, ist zumindest erklärungsbedürftig. Erklärungsbedürftig finden wir auch, dass sich bei den gesellschaftlich relevanten Organisationen, die per Staatsvertrag in den Aufsichtsgremien sitzen, nichts ändern soll. Dabei hatte das Verfassungsgericht in seinem Urteil auch gefordert, in den Gremien die aktuelle zivilgesellschaftliche Realität abzubilden. Die aktuelle zivilgesellschaftliche Realität kann heute niemals die gleiche sein, wie vor 30 Jahren.

Meine Fraktion ist deshalb der Thüringer Landesregierung sehr dankbar, dass diese den Lesben- und Schwulenverband für den ZDF-Fernsehrat benannt hat und dieser dann erstmals überhaupt in diesem Gremien vertreten sein wird.

Ich will zum Schluss noch mal daran erinnern, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alle Aufsichtsgremien des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gilt, auch für den MDR. Denn auch der MDR-Rundfunkrat muss staatsfern besetzt sein, und er erreicht das vorgegebene 2/3 von staatsfernen Personen in seiner aktuellen Besetzung nicht. Wir wissen, dass es Verhandlungen zwischen den Staatskanzleien von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen gab, einen neuen Staatsvertrag auszuarbeiten. Bis die Verhandlungen an Sachsen gescheitert sind. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Wir müssen und werden hier weiter Druck machen, um auch bei den MDR-Gremien, auch die gebotene Staatsferne zu erreichen.

Der Überweisung des Gesetzentwurfes stimmen wir selbstverständlich zu.