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Stefan Gebhardt zu TOP 12: Kulturkonvent des Landtages von Sachsen-Anhalt

In der letzten Landtagssitzung brachten alle politischen Akteure des Landtages einen eigenständigen Antrag für den bevorstehenden Kulturkonvent ein. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Zeichen an die Kulturschaffenden unseres Landes, dass es uns im Ausschuss gemeinsam gelungen ist, hier einen Konsens zwischen allen Fraktionen herzustellen. Uns ist es gelungen, die Dissenspunkte auszuräumen und somit deutlich zu machen, dass wir alle ein Interesse daran haben, dass der Kulturkonvent erfolgreich verläuft bzw. die gewünschte Empfehlung für ein neues Landeskulturkonzept zu geben.

Ich will für meine Fraktion noch einmal sagen, dass wir es als wichtig empfänden, dass der Kulturkonvent seine Legitimation durch den Landtag erfährt. Mit dem heutigen Beschluss zum Kulturkonvent passiert genau dies, denn ein Landtagsbeschluss ist dafür da, dass er erfüllt und umgesetzt wird – demzufolge wird der Konvent dem Landtag rechenschaftspflichtig sein und steht somit auf einer rechtlich höheren Grundlage, als wenn er nur auf Minister-Zuruf zustande gekommen wäre.

Mit der nun verankerten Besetzung des Kulturkonvents wird garantiert, dass sich auch alle kulturellen Sparten unseres Kulturlandes Sachsen-Anhalt im Konvent wiederfinden.

Niemand wird übergangen, alle können und sollen ihre Vorstellungen und Ideen in den Konvent einbringen.

Vor uns liegt tatsächlich eine Mammutaufgabe, denn in relativ kurzer Zeit soll der Konvent umfangreiche Empfehlungen abgeben. Ich weiß von Kulturschaffenden, dass die Erwartungen, die sich an den Kulturkonvent richten, sehr groß sind. Die Erwartungen, die an ihn  gerichtet sind, sind ähnlich hoch wie die Herausforderungen, die er zu meistern hat. Wir werden alles daran setzen, dass diese Erwartungen nicht enttäuscht werden und bitten um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.