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Stefan Gebhardt zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Ich habe in der Vergangenheit mehrere Pressemeldungen gelesen, gerade solche von Ministerpräsidenten und Staatssekretären, aber auch solche von Kolleginnen und Kollegen der CDU, die regelrecht euphorisch verkündet haben, dass es nun erstmals gelungen ist, den Rundfunkbeitrag zu senken.

Wir können diese Euphorie beileibe nicht nachvollziehen, weil unserer Meinung nach mit einer Senkung um 48 Cent - wohlgemerkt, pro Haushalt, nicht einmal pro Person - wirklich niemandem geholfen ist. Die KEF hatte ursprünglich 73 Cent vorgeschlagen. Auch dazu wollen wir klar sagen: Ob 73 Cent oder 48 Cent - keine dieser Summen stellt in irgendeiner Weise eine spürweise Entlastung dar.

Ich bin aber Herrn Robra ausdrücklich dankbar, dass er dargestellt hat, dass selbst innerhalb der Runde der Ministerpräsidenten nicht von Anfang an Einmütigkeit geherrscht hat, sondern dass die einen oder anderen dahin tendiert haben, entweder doch den vollen Beitrag der KEF-Empfehlung zu übernehmen oder - worin wir auch als LINKE die Alternative sehen - den Vorschlag aufzugreifen, den auch wir präferieren, nämlich neue und weitere Befreiungstatbestände zu schaffen.

Wir glauben, dass es ein positives Signal gewesen wäre, wenn man gesagt hätte: Wir lassen den Beitrag für die nächsten Jahre stabil - auch das wäre eine gute Aussage für die Beitragszahlerinnen und -zahler gewesen - und es kommt in den nächsten Jahren nicht zu Erhöhungen, aber die Mehreinnahmen, die durch die Umstellung von Gebühr auf Beitragszahlung erwirtschaftet werden, werden dafür genutzt, Befreiungstatbestände zu schaffen und vor allem an den Stellen zu korrigieren, an denen es zu deutlichen Mehrbelastungen im Zuge der Systemumstellung gekommen ist.  

Dadurch hätte man aus unserer Sicht durchaus eine Erhöhung der Akzeptanz in diesen Bereichen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und vor allen Dingen seine Finanzierung erreichen können. Wenn man sich jetzt darauf einigt, lieber eine Absenkung des Beitrags um 48 Cent vorzunehmen, wäre diese Chance aus unserer Sicht vertan.

Man könnte die Mehreinnahmen tatsächlich zur Entlastung in einigen Bereichen nutzen. Uns als LINKE schwebt natürlich der soziale Bereich vor; ich denke hierbei an Menschen mit Behinderungen, die seit 2013, seit der Systemumstellung, mehr als vorher bezahlen. Ich denke dabei an Einkommensschwache und auch an gemeinnützige Vereine, die von der Reform negativ betroffen sind.

Wir als LINKE denken aber auch ausdrücklich an das Handwerk und an den Mittelstand, wo Korrekturen dringend notwendig sind. Herr Robra hat dort eine Evaluierung angekündigt, zumindest was die Zahl der Pkws betrifft.

Ich will klar sagen, dass im Handwerksbereich, im Mittelstand, zum Teil nicht nur Doppelt- und Dreifachzahlungen, sondern Acht- und Neunfachzahlungen vorherrschen, die doch zu einer spürbaren Mehrbelastung geführt haben. Man hätte die Mehreinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dafür einsetzen können.

Das ändert jedoch nichts daran, dass wir den Gesetzentwurf zum Rundfunkstaatsvertrag selbstverständlich in den Ausschuss überweisen, um auch dort über unsere Vorschläge zu diskutieren.