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Stefan Gebhardt zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Wie in der Berichterstattung des Ausschusses schon erwähnt wurde, hat meine Fraktion diesem Rundfunkstaatsvertrag keine Zustimmung gegeben, wir werden ihn auch im Parlament ablehnen. Ich will noch mal in aller Kürze begründen, warum.
 
Zum einen halten wir die Beitragssenkung um 48 Cent für keine soziale Wohltat, als die sie zu verkaufen versucht wird. Mit 48 Cent ist keinem Beitragszahler, keiner Beitragszahlerin wirklich geholfen, insofern wäre sie aus unserer Sicht verzichtbar.
 
Die Mehreinnahmen, die beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) durch den Systemwechsel - also durch die Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag - entstanden sind und auch künftig entstehen, sollte man aus Sicht der Linksfraktion  für andere wichtige Zwecke nutzen. DIE LINKE plädiert hierbei ganz klar für mehr Befreiungstatbestände und für eine entschiedene Entlastung kleinerer und mittelständischer Unternehmen.
 
Im Ausschuss wurde eine Anhörung im schriftlichen Verfahren durchgeführt und alle Verbände, die dem Ausschuss eine Stellungnahme schrieben, teilen hier unserer Position. DIE LINKE befindet sich hier also auf der Seite der Mehrheit.
 
So bemängelte der Kinder- und Jugendring, dass die bis zum Systemwechsel bestandenen Möglichkeiten der Beitragsbefreiung im Bereich der gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr gegeben sind. Auch der Allgemeine Behindertenverband sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalts kritisierte, dass für Blinde und Sehbehinderte keine Befreiungen mehr möglich sind und man stattdessen auf eine grundsätzliche Beitragssenkung setzt. Seit 2013 ergab sich nur in diesem Bereich – und zwar nur für Betroffene aus Sachsen-Anhalt – eine jährliche Mehrbelastung von 1,45 Millionen Euro.

Wie ich eben schon erwähnte, streitet DIE LINKE insbesondere auch für Entlastungen im Mittelstand und bei kleineren Unternehmen. Denn Fakt ist, dass beim Systemwechsel von Gebühr auf Beitrag eine degressive Beitragsstaffelung beschlossen wurde, die bewirkt, dass insbesondere kleinere Unternehmen in der Relation stärker belastet werden als größere. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder mit vielen Fahrzeugen zahlen zum Teil achtmal mehr als zuvor.

Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich vertritt DIE LINKE sehr deutlich die Position, dass sich die Wirtschaft an der Finanzierung des ÖRR beteiligen muss. Auch der Gesamtansatz von 10 Prozent erscheint uns sinnvoll. Die Frage ist nur, wie man die Verteilung innerhalb des Wirtschaftsbereiches regelt. Und da kritisieren wir, dass klein- und mittelständische Unternehmen derart stark belastet werden und größere, finanzkräftigere verschont bleiben. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Aus all diesen Gründen plädiert DIE LINKE dafür, dass mehr Befreiungstatbestände und Entlastungen, vor allem im Handwerksbereich, einen Vorrang haben sollten vor einer Absenkung von 48 Cent, die keinem wirklich hilft.

Und deshalb lehnen wir diesen Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab.