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Stefan Gebhardt zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung nicht rechtsfähiger Kulturstiftungen

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat, wie Herr Minister Dorgerloh eben ausführte, das Ziel, zwei von mehreren Kulturlandesstiftungen, nämlich die Stiftung Moritzburg und die Stiftung Kloster Michaelstein, in nicht rechtsfähige Stiftungen umzuwandeln. Bislang sind diese beiden Stiftungen rechtsfähige Stiftungen. Beide sollen - so lautet zumindest die Absicht - ihren Namen und nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf auch ihre Identität behalten. Fakt ist aber, dass sie ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren und dann nicht m ehr die volle und alleinige Verantwortung für ihr betriebliches und rechtliches Handeln tragen.

Ich will auf die Dramatik bei der Stiftung Moritzburg nicht weiter eingehen. Dazu ist schon viel gesagt und auch in der Presse geschrieben worden. Aber die Skandale der Stiftung Moritzburg sollen und müssen uns  alle nachdenklich machen, vor allem dahin gehend, ob das bisherige Stiftungskonstrukt so perfekt war.
 
Offenbar hat es die Landesregierung auch nachdenklich gemacht; denn den Gesetzentwurf kann man durchaus als Reaktion auf diese Ereignisse bei der Stiftung Moritzburg interpretieren. Man kann aber auch vermuten, dass die Landesregierung bereits auf den Kulturkonvent bzw. auf dessen Empfehlungen eingehen will; denn bereits in der kulturellen  Bestandsaufnahme, die der Konvent vor mehreren Monaten
abschließend formulierte, kam zum Ausdruck, dass die Stiftungsstrukturen im Land nicht optimal sind und deshalb Korrekturbedarf besteht.

Der Konvent hat in seiner Bestandsaufnahme unter anderem formuliert, zu den Schwächen bei den Stiftungen gehörten die materiellen Gründungsfehler. Die meisten Stiftungen wurden nicht mit hinreichendem Finanzkapital bzw. gewinnbringendem Liegenschaftsvermögen ausgestattet, um Erträge für die Erledigung des Stiftungszwecks erwirtschaften zu können. Durch die nicht vorhandene Kapitalausstattung ist die Autonomie der meisten Stiftungen wesentlich eingeschränkt, da sie quasi am  Tropf des Landes hängen.
 
„Die Mehrheit der Stiftungen wurde  aus ehemaligen Landeseinrichtungen bzw. kommunalen Kultureinrichtungen errichtet. Dabei war jedoch die notwendige Infrastruktur kaum oder  gar nicht vorhanden. Hierbei wurde verkannt, dass die rechtliche Selbständigkeit einer Stiftung eben zur Konsequenz hat, dass diese Einrichtung die volle Verantwortung für ihr gesamtes Handeln hat, zumal auch das hierfür notwendige und qualifizierte Personal vor allem im Verwaltungshandeln fehlte.“ Ich zitiere aus der Bestandsaufnahme des  Kulturkonvents auch deshalb, damit hinterher nicht wieder eine Fraktion behaupten kann, der Kulturkonvent habe nur eine Erhöhung des Kulturetats  gefordert und es sich damit zu einfach gemacht.
 
Meine Fraktion wird die Konventsempfehlung sehr ernst nehmen. Ich kann nur jedem und jeder empfehlen, es ähnlich zu tun. Wir stehen dem Gesetzentwurf der Landesregierung aufgeschlossen gegenüber und stimmen einer Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur und an den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung selbstverständlich zu.