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Stefan Gebhardt zu TOP 08: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung nicht rechtsfähiger Kulturstiftungen

Ursprünglich standen wir dem und stehen wir auch dem eigentlichen Anliegen dieses Gesetzentwurfes, nämlich die Eingliederung der Stiftungen Moritzburg und Kloster Michaelstein in die Stiftung Dome und Schlösser, aufgeschlossen gegenüber. Es gab mehrere Gutachten dazu, die das alles begrüßt haben.

Dennoch werden wir heute diesen Gesetzentwurf aus einem Grund ablesen, und zwar aus dem folgenden Grund: Diese Stiftungsstrukturreform kann man ja nicht losgelöst vom gesamten Kulturbereich betrachten und auch nicht losgelöst von dem gestern beschlossenen Kulturetat. Die Koalition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit zweierlei Maß zu messen.

Auf der einen Seite sagt man: Die Theater und Orchester brauchen eine neue Struktur; deswegen bekommen sie weniger Geld. Auf der anderen Seite macht man hier genau das Gegenteil. Man will eine neue Stiftungsstruktur im Land installieren. Dafür gibt es dann mehr Geld.

Allein die Stiftungsstrukturreform als neuer Haushaltstitel ist mit 1,3 Mio. Euro im Haushalt veranschlagt. Davon gehen zum Beispiel 200 000 Euro an eine Servicegesellschaft und weitere 500 000 Euro für Aufgabenerweiterungen an die Stiftung Dome und Schlösser. Dieses Messen mit zweierlei Maß ist für uns der Grund, heute diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.