Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Stefan Gebhardt zu TOP 05: Weiterentwicklung des Rundfunkbeitrages, Unternehmen in Sachsen-Anhalt entlasten – KfZ-Veranlagung abschaffen

Als ich in der vergangenen Woche die „Mitteldeutsche Zeitung“ las, und zwar den Gastbeitrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden André Schröder - in dem Beitrag hat er erklärt, dass bei dieser Koalition in Sachsen-Anhalt in der Wirtschaftspolitik nur kleine und keine großen Erfolge zu erwarten sind - las ich auch den Satz: „Im Landtag fordern wir die Abschaffung des Rundfunkbeitrages für Betriebs Kfz.“ Und tatsächlich liegt heute ein solcher Antrag zur Beratung im Landtag vor.

An dieser Stelle muss ich Ihnen wirklich Respekt zollen, denn es ist schon eine abgefahrene Strategie, die Sie diesbezüglich verfolgen. Sie führen zu Beginn der Legislaturperiode die Rundfunkbeitragspflicht für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein, um sie dann zum Ende der Legislaturperiode wieder abzuschaffen, und dies verkünden Sie dann als Erfolg und als Wohltat. Dazu muss ich sagen: Großes Kompliment an Sie für diese Strategie.

Nun ganz im Ernst. Wir haben uns doch mehrfach im Landtag damit beschäftigt und wir als Fraktion haben darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung von Kraftfahrzeugen grundsätzlich zu Ungerechtigkeiten bei der Rundfunkfinanzierung führt. Erst am Ende des letzten Jahres hatten wir im Landtag eine recht lebhafte Debatte darüber, was nun sinnvoller ist, eine Senkung des Beitrages um 48 Cent oder die Nutzung dieses Spielraums für die Schaffung neuer Befreiungstatbestände. Wir haben als LINKE seinerzeit sehr entschieden dafür plädiert und sind von Ihnen dafür auch kritisiert worden, den Beitrag stabil zu halten und stattdessen Befreiungstatbestände auch und gerade beim Mittelstand zu schaffen. Der Einzige aus der CDU-Fraktion, der seinerzeit gegen diese Senkung gestimmt hat, war Herr Keindorf, weil er weiß, wovon er spricht. Die Mehrheit im Landtag hat sich damals anders entschieden und die Forderung nach mehr Befreiungstatbeständen bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgelehnt.

Nun beantragen die Koalitionsfraktionen in dem uns vorliegenden Antrag eine Befreiung der nichtprivaten gewerblichen genutzten Kraftfahrzeuge bei der Rundfunkfinanzierung. Das wollten wir als Fraktion auch schon immer, deshalb finden Sie es auch in unserem Änderungsantrag. Wir bieten in dem Änderungsantrag auch eine Alternative an, wenn es zu keiner vollständigen Befreiung der gewerblich genutzten Kfz kommen sollte, und zwar eine den Mittelstand entlastende und gerechte Staffelung bei den Beiträgen für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge. Mir wurde gesagt, dass eine solche neue, gerechtere Staffelung auch bei den Ministerpräsidenten in der Diskussion ist.

Uns geht es als Fraktion nicht nur um Autos. Wir wollen insgesamt mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag die vollständige Befreiung von Kindertagesstätten bei der Rundfunkfinanzierung.

Niemand konnte mir bisher logisch erklären, weshalb die Kitas seit der Umstellung von Gebühr auf Beitrag in die Beitragspflicht aufgenommen worden sind. Wir haben momentan eine Debatte um steigende Elternbeiträge im Land. Es wäre doch ein gutes Signal, sowohl an die Kommunen als auch an die Eltern, wenn wir die Kitas aus der Rundfunkfinanzierung herausnehmen würden. Dies würde noch dazu zu einer finanziellen Entlastung sowohl der Eltern als auch der Kommunen führen. Bei dieser Forderung blicke ich erwartungsvoll in Richtung Sozialdemokratie, weil ich mir sicher bin, dass Ihnen die Kinderbetreuung am Herzen liegt. Also öffnen Sie Ihr Herz und erwärmen Sie sich für diesen Gedanken.

Es gibt natürlich weitere Befreiungstatbestände, die wir uns als LINKE sehr gut vorstellen können und die auch zu mehr Beitragsgerechtigkeit führen würden. Dies betrifft die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und natürlich - darüber ist auch schon häufig diskutiert worden - eine Korrektur bei den Besitzern von Gartenlauben, die nicht unter das Kleingartengesetz fallen.

Ich weiß, das sind drei Wünsche auf einmal, das geht nun wirklich nicht. Deshalb haben wir diese Befreiungstatbestände in unserem Änderungsantrag mit einem Prüfauftrag versehen. Gegen eine Prüfung, auch auf Machbarkeit, in den genannten Fällen dürfte sich eigentlich niemand ernsthaft erheben.

Ich habe natürlich nicht die Illusion, dass Sie unserem Änderungsantrag einfach zustimmen. Ich habe aber zumindest vonseiten der SPD-Fraktion vernommen, dass sie unseren Änderungsantrag perspektivisch als nachdenkenswert empfindet. Ich würde mich dennoch freuen, wenn wir vielleicht beide Anträge in die Ausschüsse überweisen könnten, um vielleicht zu dem einen oder anderen Kompromiss zu kommen, um die Kitas erst einmal in einen Prüfauftrag hineinzunehmen und an dieser Stelle den einen oder anderen Schritt weiterzukommen.