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Stefan Gebhardt zu TOP 03: Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch mehr Vielfalt in den Medien stärken – Integration und Partizipation sowie interkulturelle Kompetenz im MDR ausbauen

Ich hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht, dass ich einer Rede von Herrn Robra wirklich fast zu 100 % zustimmen kann. Das ist bei seiner heutigen Rede der Fall. Insofern ein Kompliment zu Ihrem Redebeitrag, Herr Staatsminister. Ich könnte eigentlich jeden Satz unterschreiben.

Das Grundanliegen des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie es in dessen Überschrift formuliert ist, nämlich Integration, Partizipation und interkulturelle Kompetenzen auszubauen, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und hier bei uns im MDR, ist natürlich ein Anliegen, dem wir uns auf keinen Fall verschließen wollen. Wir begrüßen dieses Anliegen ausdrücklich. Ich glaube, in diesem Hohen Hause gibt es niemanden, der dieses Grundanliegen nicht unterstützt.

Wenn wir bei dem Antrag ins Detail gehen, kommen wir als Fraktion zu ähnlichen Konsequenzen, wie sie der Staatsminister geäußert hat. Bei den Punkten 1 und 2 sind wir absolut d’accord, diese könnten wir wohl heute in diesem Hohen Hause so beschließen. Die Punkte 3 und 6 sehen wir ähnlich problematisch, wie es der Minister beschrieben hat.

Wir haben in der letzten Landtagsdebatte zum ZDF-Staatsvertrag ausdrücklich die Staatsferne betont und hochgehalten, auch Ihre Fraktion. Deshalb war ich etwas überrascht, dass Sie jetzt in Ihren Antrag geschrieben haben, dass ausgerechnet der Landtag die Landesregierung auffordern soll, im Rundfunkrat aktiv zu werden. Das geht wirklich nicht. Es kann sein, dass Sie es gar nicht so gemeint haben. So, wie es in dem Antrag formuliert ist, funktioniert es tatsächlich nicht. Damit würden wir massiv gegen das Prinzip der Staatsferne verstoßen.

Die Mitglieder im Rundfunkrat sind zwar von einer Organisation entsandt, haben dort aber nicht die Interessen dieser Organisation, die sie entsandt hat, zu vertreten, sondern sollen laut dem Staatsvertrag ausschließlich den Interessen der Allgemeinheit dienen. Insofern ist es gut, dass das so formuliert ist. An diesem Prinzip der Staatsferne zu rütteln, wäre mit uns nicht zu machen.

Ich sehe es als problematisch an, das Gebiet des Mitteldeutschen Rundfunks mit Regionen in Nordrhein-Westfalen gleichzusetzen und zu sagen, wir müssten beim MDR ähnliche Schritte wie beim WDR gehen. Ich glaube, dass die Bevölkerungsstruktur und auch der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund sehr unterschiedlich sind, sowohl in Bezug auf die Bevölkerungsdichte als auch auf die Art des Migrationshintergrundes. Ich glaube zum Beispiel, dass es gerade im mitteldeutschen Raum notwendig wäre, den Interessen von Sorbinnen und Sorben Rechnung zu tragen. Das sollte sich im Programm widerspiegeln. Das wäre im NRW -Gebiet nicht möglich und auch nicht notwendig. Ich denke, auch in dieser Hinsicht existieren Unterschiede zwischen dem WDR und dem MDR.

Nichtsdestotrotz können wir dem Grundanliegen des Antrags durchaus folgen. Das betrifft insbesondere den Punkt, in dem Sie uns auffordern, ein festes Mitglied in den Rundfunkrat des MDR zu entsenden, das die Menschen mit Migrationshintergrund vertritt. Das hatten wir auch in unserem Antrag, den wir zu der Landtagssitzung im Mai 2014 vorgelegt haben, gefordert. In diesem Punkt stimme ich Ihrer Argumentation ausdrücklich zu. Wir sollten das so machen und das auch gesetzlich festschreiben. Alle wollen, dass auch jemand aus dem Sport vertreten ist, niemand würde sagen: Die ohnehin entsendenden Organisationen können auch jemanden entsenden, der Sport macht. Das würde nicht funktionieren. Ebenso würde es funktionieren, wenn die entsendenden Organisationen aufgefordert würden, jemanden mit Migrationshintergrund zu entsenden. Das funktioniert nicht.

Grundsätzlich freue ich mich auf eine Debatte im Ausschuss. Das geht uns sicherlich allen so. Wir sollten über den Antrag möglichst zeitnah diskutieren. Ich kann mir auch gut vorstellen, Vertreterinnen und Vertreter des MDR in den Ausschuss einzuladen und sie berichten zu lassen, was auf dieser Schiene bereits getan wurde und was ausbaufähig ist. Insofern stimmen wir einer Überweisung in den Fachausschuss zu.