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Stefan Gebhardt zu TOP 03: Entwurf eines Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes

Als der Entwurf dieses Medienrechtsänderungsgesetzes von der Landesregierung seinerzeit in den Landtag eingebracht wurde, konnte m an wohl noch nicht ahnen, welche aktuelle Brisanz der Passus des Pressegesetzes bekommen wird. Ursprünglich war die Hauptintention des Medienrechtsänderungsgesetzes der  15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wie Herr Geisthardt eben schon erwähnte, wurde seinerzeit der Passus des Pressegesetzes ausgegliedert  und erst jetzt behandelt.  
 
Fast zur gleichen Zeit passierten bei einer der beiden großen sachsen-anhaltischen Tageszeitungen, nämlich der Volksstimme, Dinge, die bei uns - ich will es vorsichtig formulieren - die Alarmglocken haben schrillen lassen.  
 
Die Entwicklungen bei der Volksstimme sind bekannt. Ein geschlossenes Unternehmen Volksstimme ist quasi so nicht mehr existent; denn der Betrieb wurde vom Eigentümer in viele kleine GmbHs zerschlagen. Erst wurden die einzelnen Lokalredaktionen outgesourct, dann passierte das Gleiche mit der Hauptredaktion.  
 
Das Ergebnis ist ebenso bekannt. Darunter leiden vor allen Dingen die Beschäftigten des Betriebes, nämlich die Journalistinnen und Journalisten, denn ein Ergebnis ist die Abschaffung von Betriebsräten. Ein weiteres damit einhergehendes Ergebnis ist die Abschaffung innerbetrieblicher Demokratie und innerbetrieblicher Mitbestimmung und letztendlich die Abschaffung von tariflicher Bezahlung von Journalistinnen und Journalisten und damit die  Einführung eines weiteren Niedriglohnsektors. Diesen will ich auch weiterhin als  solchen bezeichnen, denn eine andere Formulierung fällt mir nicht ein, wenn ich als Arbeitgeber meinen Beschäftigten neue Arbeitsverträge vorlege, die beinhalten, dass man innerhalb von sieben Jahren bei der Hälfte seines Ursprungsgehalts angekommen ist. Dies ist für uns schlicht und ergreifend nicht hinnehmbar. Denn eine funktionierende Demokratie braucht eine kritische und unabhängige Berichterstattung durch kritische und unabhängige Journalistinnen und Journalisten, und diese müssen ihre Arbeit schlicht und ergreifend frei von Existenzängsten leisten können.  
 
Wir konnten im Fachausschuss hautnah erleben, wie die Verlagsleitung der „Volksstimme“ mit ihren Betriebsräten umgeht. Wir wurden Zeugen eines zumindest doch sehr unwürdigen Verhaltens während unserer Anhörung. Vor allem aber beschäftigten wir uns im Ausschuss und auch während der Anhörung mit dem Vorschlag des Journalistenverbandes zur Änderung des Pressegesetzes. Zwischen allen Fraktionen war mit Blick auf die Offenlegungspflicht bei Verlagsbeteiligungen und Eigentümerverhältnisse ziemlich schnell ein Konsens gefunden.  
 
Diese Gesetzesänderung, die heute beschlossen werden soll, war schon seit Jahren eine Forderung meiner Fraktion der LINKEN, weil sie schlicht und ergreifend für eine Erhöhung der Transparenz sorgt und weil sie letztendlich auch klärt, was unter den Attributen „unabhängig“ und „überparteilich“ im Konkreten zu verstehen ist oder was man darunter konkret verstehen kann.  
 
Aber ich gebe gern zu: Wir wollten mehr bei der Änderung des Pressegesetzes. Wir wollten die Einführung von Redaktionsstatuten, Redakteursversammlungen und Redakteursräten im Pressegesetz verankern. Dies scheiterte bekanntlich an verfassungsrechtlichen Bedenken.  
 
Ich will aber mit aller Deutlichkeit sagen, dass wir heute einen Entschließungsantrag aller Fraktionen einbringen und verabschieden werden, der die Einführung von Redaktionsstatuten, Redaktionsversammlungen und Redakteursbeiräten ausdrücklich begrüßt und diese quasi auch einfordert. Das ist ein gutes Signal an die
Journalistinnen und Journalisten des Landes; denn es ist  ein Signal für mehr innerbetriebliche Demokratie und mehr  Mitbestimmungsrechte der Journalistinnen und Journalisten.  
 
Dass alle Fraktionen hinter dieser Forderung stehen, macht das Signal dann schließlich auch zu einem aus meiner Sicht starken Signal. Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an alle, die dafür gesorgt haben, dass es heute zu diesem gemeinsamen Antrag kommen konnte.  
 
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und selbstverständlich auch zum Entschließungsantrag. Ich bin jetzt schon gespannt, ob und was man darüber morgen in der „Volksstimme“ lesen darf.