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Staatsferne bei öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist hohes Gut

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich fehlender Staatsferne des ZDF erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich fehlender Staatsferne des ZDF erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt:

„Mit dieser Entscheidung herrscht jetzt insofern Klarheit,  als das Verfassungsgericht die Staatsferne beim ZDF als nicht ausreichend betrachtet und dass nun seitens der Politik ein konkreter Handlungsauftrag vorliegt.

Das gilt aber nicht nur für das ZDF, sondern auch für alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Alle Staatsverträge beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören unter dem Aspekt auf Staatsferne auf den Prüfstand, ausdrücklich auch der des MDR.

Um hier zügig die Empfehlung des Verfassungsgerichts umzusetzen, schlägt DIE LINKE eine länderübergreifende Arbeitsgruppe vor. In dieser sollen Vertreter der Staatskanzleien und Landtage von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten sein,  externer Sachverstand sollte hinzugezogen werden. Die Arbeitsgruppe soll klären, ob unter den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Gesichtspunkten der MDR-Staatsvertrag die erforderte Staatsferne gewährleistet ist und ob möglicherweise eine Gesetzesnovelle vorbereitet werden muss.

Staatsferne beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ein hohes Gut. Den Empfehlungen des Verfassungsgerichts muss zwingend Folge geleistet werde.“

Magdeburg, 25. März 2014