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Staatsferne auch beim MDR sicherstellen

In Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag bringen die Linksfraktionen in den Landtagen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in dieser Woche gleichlautende Anträge in das parlamentarische Verfahren. Darin werden die drei Landesregierungen aufgefordert, miteinander in Verhandlungen zu treten und zur Vorbereitung einer Neufassung des MDR-Staatsvertrages eine Drei-Länder-Arbeitsgruppe aus Regierungsvertretern, Landtagsabgeordneten und Sachverständigen zu bilden.
 
Dazu erklärt Stefan Gebhardt, medienpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates hat neue Maßstäbe für die Rundfunkfreiheit gesetzt. In den Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sender sollen laut Verfassungsgericht möglichst unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungshorizonte aus allen Bereichen des Gemeinwesens’ einbezogen werden.

Weiter forderte das Gericht, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen darf. Für die weiteren Mitglieder ist die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsequent staatsfern auszugestalten. Vertreter der Exekutive dürfen auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben. Entweder der öffentlich rechtliche Rundfunk ist staatsfern oder er ist keiner. Insbesondere die Besetzung des Rundfunkrates mit Frauen, die Vertretung von Migrantenorganisationen sowie die Einbeziehung ethnischer Minderheiten muss bei der Novellierung des MDR- Staatsvertrages Berücksichtigung finden. Diese Maßstäbe müssen künftig auch für den Mitteldeutschen Rundfunk gelten, insbesondere für die Zusammensetzung der Gremien des MDR.
 
Vor den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen wäre es falsch, das Thema MDR-Staatsvertrag auf die lange Bank zu schieben. Eine medienpolitische Abstimmung zwischen unseren drei Ländern ist dringend notwendig. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur Vielfaltssicherung in den MDR-Gremien erarbeiten soll, muss jetzt vorbereitet werden. Bis zum Herbst könnte die Struktur dieses Gremiums beraten und die hinzuzuziehenden Sachverständigen ausgewählt werden. Damit wäre garantiert, dass die Arbeitsgruppe unmittelbar nach der Konstituierung der Landtage ihre Arbeit aufnehmen kann.“

Magdeburg, 14. Mai 2014