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Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Eine Freiheitsstrafe ist bereits an sich einer der gravierendsten Eingriffe in eines der entscheidenden Grundrechte der Menschen - das auf persönliche Freiheit - überhaupt. Die Sicherheitsverwahrung, insbesondere die nachträgliche Sicherungsverwahrung, verschärft die Problematik entscheidend weiter.

DIE LINKE begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt,  da die bisher geltenden Regelungen das Grundrecht auf persönliche Freiheit erheblich verletzen. Ebenso nimmt DIE LINKE die verständlichen Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern nach konsequenter Bestrafung von Tätern sowie nach einem wirksamen Schutz vor künftigen Verbrechen sehr ernst. Wir sehen in dem Urteil eine angemessene Lösung zwischen den Sicherheitsinteressen der Menschen und den Freiheitsgrundrechten der betroffenen Straftäter.

DIE LINKE fordert deshalb eine grundsätzlich andere Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung auch in Sachsen-Anhalt – insbesondere mit einem „Abstandsgebot“ zur regulären Strafhaft. Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum Ende des Jahres ein tragfähiges Konzept im Sinne der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie der Menschenrechtskonvention vorzulegen und die unverzügliche Umsetzung auf die Tagesordnung zu setzen.

Dieses Konzept muss unbedingt in ein generelles Gesamtkonzept für die Ausgestaltung des Strafvollzuges in Sachsen-Anhalt integriert werden. Es geht für DIE LINKE hauptsächlich darum, langfristige Strukturen zu schaffen, die institutionell und vor allem personell - hier hauptsächlich mit Blick auf notwendige Neueinstellungen - einen Behandlungsvollzug sicherstellen.

Und es geht um ausreichende Resozialisierungsangebote, insbesondere Therapie- und Arbeitsmöglichleiten, damit Strafgefangene eine wirkliche Chance auf ein straffreies Leben in Freiheit erhalten. Das macht zu guter letzt eine wirklich seriöse Sicherheitspolitik aus.“

Magdeburg, 4. Mai 2011