Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Polizeiliche Ingewahrsamnahme muss auf den Prüfstand

Zur heutigen Landtagsdebatte über den LINKEN-Antrag „Konsequenzen aus dem BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh ziehen - Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme auf den Prüfstand stellen“ erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zur heutigen Landtagsdebatte über den LINKEN-Antrag „Konsequenzen aus dem BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh ziehen - Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme auf den Prüfstand stellen“ erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Auch wenn die Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Schlussstrich unter die juristische Aufklärung des Todes von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle zieht, stehen dennoch viele Ungereimtheiten und offene Fragen im Raum.

Durch die Vorsitzende Richterin am BGH wurden eklatante Fehler bei der Entscheidung der Ingewahrsamnahme Oury Jallohs in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers festgestellt. So hätte es für die Ingewahrsamnahme und ihre Fortdauer mindestens einer richterlichen Anordnung bedarf, die jedoch nicht eingeholt wurde, da dies den handelnden Polizisten nicht bekannt gewesen sei und keine "gängige Praxis“ der Dessauer Polizei sei.

Entgegen den Forderungen der Nebenklagevertretung wurde der Angeklagte daher nicht für Freiheitsberaubung mit Todesfolge, sondern fahrlässige Tötung verurteilt. Die gesetzlichen Vorgaben der Legislative sind durch die Exekutive nicht umgesetzt worden. Deshalb hat DIE LINKE beantragt, die Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme in Sachsen-Anhalt zeitnah und umfassend zu prüfen, denn die Nichteinhaltung von Gesetzen darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Der Antrag ist in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden.“

Magdeburg, 19. September 2014