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Polizeigewalt gegen Landtagsabgeordnete

Am Donnerstag, 30. Mai, wurde die linke Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecherin, Henriette Quade, durch Einsatzkräfte der Polizei gewaltsam zu Boden gebracht, als sie in Halle (Saale) eine Versammlung gegen Antisemitismus anmelden wollte. Hierzu erklärt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende:

„Ich bin entsetzt von der rechtswidrigen Polizeigewalt gegen unsere Fraktionskollegin. Dieses brutale und rechtlich nicht zu rechtfertigende Vorgehen der Polizei muss umgehend Konsequenzen haben. Die gesamte Fraktion Die Linke stellt sich hinter Henriette Quade und fordert eine sofortige Aufarbeitung des Polizeieinsatzes durch das Innenministerium sowie die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

Henriette Quade wurde durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin angegriffen, als sie gerade eine spontane Versammlung anmelden wollte. Dabei wurde sie mit unmittelbarem Zwang zu Boden gebracht. Hierfür gab es keinerlei Grundlage. Im Gegenteil stellt sich der Vorgang als Körperverletzung im Amt gegen eine linke Landtagsabgeordnete dar. Die ärztliche Untersuchung unserer Fraktionskollegin im Nachgang der Versammlungen hat Prellungen der Brust- und Lendenwirbelsäule ergeben.

Es ist bereits der dritte Fall seit 2021, in dem unsere innenpolitische Sprecherin von rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen in Form von unmittelbarem Zwang betroffen ist. Die bisherigen Beschwerden gegenüber dem zuständigen Ministerium, auch unter Verweis auf die Erlasslage bezüglich der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen Mitglieder des Landtags, haben offenbar im Ministerium zu keinen effektiven Maßnahmen geführt.

Ich verurteile, wie unsere gesamte Fraktion, die rechtswidrige Polizeigewalt gegen unser Fraktionsmitglied und gegen andere Teilnehmende des Gegenprotests in aller Schärfe. Von der Innenministerin erwarte ich nach diesem dritten Fall, in dem ein Mitglied unserer Fraktion betroffen ist, Antworten auf die Frage, wie sie weitere Polizeigewalt gegen Mitglieder des Landtags verhindern will und den Schutz der Rechte der Abgeordneten, die sich unmittelbar aus der Landesverfassung ergeben, sichern kann.“

 

Hierzu erklärt Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion:

„Ich bedanke mich bei allen, die sich gestern in Halle klar und deutlich gegen Antisemitismus positioniert haben und bei meiner Fraktion für ihre Solidarität. Neben der Strafanzeige prüfe ich derzeit, mit anwaltlicher Unterstützung, ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen die Polizei, welche den gestrigen Einsatz verantwortete.“

 

Hintergrund:

Am 30. Mai 2024 hatten mehrere Gruppen und Einzelpersonen, darunter das Junge Forum der deutsch-Israelischen-Gesellschaft unter dem Motto „Gegen jeden Antisemitismus“ zu Protesten gegen eine antisemitische Demonstration auf dem Riebeckplatz in Halle aufgerufen. Teilnehmende dieses Gegenprotests berichten von mehreren Fällen rechtswidriger Polizeigewalt, u. a. einem Faustschlag in das Gesicht einer Gegendemonstrantin.

Die Abgeordnete Henriette Quade wurde durch die Einsatzkräfte der Polizei angegriffen, als sie gerade eine Versammlung anmelden wollte, die sich spontan auf der vermuteten Route der antisemitischen Demonstration gebildet hatte. Die rechtlich nicht notwendige, nachträgliche Anmeldung spontaner Versammlungen ist eine geübte Praxis, um die Kommunikation zwischen Polizei und Spontanversammlungen zu erleichtern und den Status der Versammlungen zu klären.

 

Magdeburg, 31. Mai 2024