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Oury Jallohs Tod weiter ungeklärt

Zur heute verkündeten Bestätigung eines Urteils des Landgerichts Magdeburg zum Tod von Oury Jalloh durch den Bundesgerichtshof erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zur heute verkündeten Bestätigung eines Urteils des Landgerichts Magdeburg zum Tod von Oury Jalloh durch den Bundesgerichtshof erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Eine Wiederaufnahme des Verfahrens um den Tod Oury Jallohs in einer Dessauer Polizeizelle wäre wünschenswert und erforderlich gewesen, um zu einer lückenlosen Aufklärung beizutragen. Diese Chance ist mit der Entscheidung des BGH vertan.

Bereits zum zweiten Mal wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg überprüft und es wird keinen neuen Prozess geben. Insbesondere die Fragen der Angehörigen und Freunde bleiben nun weiterhin unbeantwortet. Das lässt Wut, Trauer und Unverständnis zurück.

Sowohl vom Landgericht Magdeburg als auch durch die Vorsitzende Richterin am BGH wurden eklatante Fehler bei der Entscheidung der Ingewahrsamnahme Oury Jallohs in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers festgestellt. Entgegen den Forderungen der Nebenklagevertretung erwachsen daraus jedoch keinerlei Folgen für die Verantwortlichen. Dies bleibt unverständlich, und es drängt sich die Frage auf, ob Polizisten, nur weil sie die Rechtsgrundlagen ihres täglichen Tuns nicht umfänglich kennen und deshalb auch nicht richtig anwenden, dafür nicht zu belangen sind.

Gerichte entscheiden aus gutem Grund unabhängig und souverän. Die anhaltende Nicht-Aufklärung des Todes Oury Jallohs auf juristischem Wege kann jedoch nicht befriedigen und lässt einmal mehr nach den Konsequenzen für die Politik fragen.

Im Prozess ist deutlich geworden, dass es scheinbar gängige Praxis der Polizei in Dessau war, Ingewahrsamnahmen ohne Anhörung eines Richters vorzunehmen. Aus Sicht der LINKEN muss eine Konsequenz die Überprüfung der Praxis von Ingewahrsamnahmen in Sachsen-Anhalt sein. Denn letztlich steht damit sonst die bindende Wirkung der Vorgaben der Legislative für die Exekutive in Frage.

Eine finanzielle Entschädigung der Hinterbliebenen bringt weder Trost noch Gerechtigkeit. Wiedergutmachung ist nicht möglich. Dennoch sind Entschädigungszahlungen durch das Land Sachsen-Anhalt angesichts dieses offenbar gewordenen staatlichen Versagens das Mindeste.“

Magdeburg, 4. September 2014