Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Daseinsvorsorge darf nicht kaputt gespart werden

Die Ankündigung des Finanzministers zur Zukunft der kommunalen Finanzierung deckt sich im Wesentlichen mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Beide gehen von sehr großen Einsparpotentialen in den Kommunen aus. Völlig ignoriert wird dabei jedoch, dass die Kommunen in Sachsen-Anhalt aufgrund der niedrigen Arbeitseinkommen erheblich stärkere Ausgabenbelastungen im sozialen Bereich zu übernehmen haben, als westdeutsche Vergleichskommunen. Ein unreflektierter Vergleich und die daraus folgende Konsequenz massiver Einsparungen bedeuten eine substantielle Gefährdung der Öffentlichen Daseinsvorsorge und führen auch zusätzliche Vorhaben wie z.B. die Ganztagsbetreuung ad absurdum.

DIE LINKE setzt sich nach wie vor für eine Mindestfinanzierung der kommunalen Aufgaben in Höhe von 1,7 Mrd. Euro ein.

Ein Ausgleichstopf für in Finanznot geratene Kommunen, deren Problem auch in stark schwankenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer bestehen kann und der von den Kommunen selbst finanziert werden soll, existiert bereits, und zwar als Ausgleichsstock innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. Dieser ist jedoch mit der letzten Gesetzesänderung von 60 Mio. E auf 20 Mio. € zusammengestrichen worden. Wollte man dieses Problem lösen, müsste man ihn einfach wieder in alter Stärke aufleben lassen und zusätzlich die Möglichkeit einräumen, daraus Steuerschwankungen durch rückzahlbare Darlehen zu finanzieren, was allerdings jetzt bereits möglich ist. Die Landesregierung unternimmt auch nichts, um z.B. die Gewerbesteuerumlage zu streichen, die Bund und Länder kassieren und auch bei Einbrüchen der Gewerbesteuer einbehalten.

Dass das Landesverwaltungsamt am Ende dieser Legislaturperiode anders aussehen wird als im Jahr 2011, dürfte jedem im Land klar sein. Angesichts der Rahmenbedingungen jedoch über seine vollständige Auflösung zu philosophieren, ohne ein entsprechendes Konzept zu haben, zeugt nicht von  verantwortungsvoller Politik, vor allem gegenüber den MitarbeiterInnen im Landesverwaltungsamt.

Hier sei nur daran erinnert, dass die CDU-SPD-Koalition in der letzten Legislaturperiode mit der Übertragung von Aufgaben aus dem Landesverwaltungsamt an die Landkreise und kreisfreien Städte kläglich gescheitert ist, u.a. auch deshalb, weil eine solche Aufgabenübertragung an 11 Landkreise und drei kreisfreie Städte angesichts der Kleinteiligkeit dieser Struktur objektiv nicht möglich war und nach wie vor nicht ist. Da niemand in Sachsen-Anhalt vorhat, diese Struktur in Frage zu stellen, wird sich auch bis zum Ende der Legislaturperiode an diesem Sachverhalt nichts ändern. Ein anderer Weg wäre, die Aufgaben des Landesverwaltungsamtes wieder in nachgeordnete Behörden der Fachministerien einzugliedern. Wenn eine Koalition so etwas vorhat, schreibt sie es normalerweise in einen Koalitionsvertrag. Aber dies ist bekanntlich nicht geschehen.

Solange in dieser Regierung niemand ein vernünftiges Konzept zur Verwaltungsmodernisierung vorlegt und mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten diskutiert hat, sollten Spekulationen über die Auflösung des Landesverwaltungsamtes im Interesse der dort Beschäftigten unterbleiben.

Magdeburg, 23. Mai 2011

Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender