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Normenkontrollantrag zum Polizeigesetz - CDU und SPD müssen Verfassung achten

Das neue Polizeigesetz (Sicherheits- und Ordnungsgesetz, SOG LSA) erweitert die bestehenden Befugnisse der Polizei deutlich zu Lasten der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Im Februar dieses Jahres verabschiedete der Landtag das Gesetz mit den Stimmen von CDU und SPD – gegen die Stimmen der Opposition, gegen die Kritik zahlreicher außerparlamentarischer Organisationen und ohne Beachtung der im Anhörungsverfahren vorgetragenen Bedenken von Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Medizinern sowie anderer Sachverständiger.

Zum jetzt eingereichten Normenkontrollantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußern sich Henriette Quade (DIE LINKE) und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das neue Polizeigesetz (Sicherheits- und Ordnungsgesetz, SOG LSA) erweitert die bestehenden Befugnisse der Polizei deutlich zu Lasten der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Im Februar dieses Jahres verabschiedete der Landtag das Gesetz mit den Stimmen von CDU und SPD – gegen die Stimmen der Opposition, gegen die Kritik zahlreicher außerparlamentarischer Organisationen und ohne Beachtung der im Anhörungsverfahren vorgetragenen Bedenken von Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Medizinern sowie anderer Sachverständiger.
 
Zum jetzt eingereichten Normenkontrollantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußern sich Henriette Quade (DIE LINKE) und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 
„Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und SPD schenkten bei der Novellierung des Polizeigesetzes den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger keine Beachtung. Von daher sehen wir uns gezwungen, das Gesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.“
 
„Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN messen den Grundrechten große Bedeutung zu. Bereits im Gesetzgebungsverfahren verwiesen wir auf die fehlende Notwendigkeit zur Verschärfung der im Normenkontrollantrag angegriffenen gesetzlichen Bestimmungen. Neben dieser politischen Kritik trugen wir von Anfang an schwere juristische Bedenken vor, die die Sachverständigen bei der Anhörung bestätigten. Überdies wurden die Änderungen gegen den Willen eines Drittels der gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Volkes beschlossen.“
 
„DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nutzten die vergangenen Monate dazu, das SOG juristisch zu prüfen. In dieser Woche reichten 37 Abgeordnete beider Fraktionen einen Normenkontrollantrag beim Landesverfassungsgericht ein. Folgende gesetzliche Neuregelungen halten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für verfassungswidrig:

  • Anfertigung von Videoaufzeichnungen zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im Straßenverkehr (§ 16 Abs.3),
  • Erhebung von Telekommunikationsdaten, -inhalten (§ 17a) und -umständen in informationstechnischen Systemen (§ 17b),
  • Unterbrechung und Verhinderung von mobilen Kommunikationsverbindungen (§ 33) und
  • zwangsweise Untersuchung von Personen bei Verdacht auf Übertragung  „besonders gefährlicher Krankheitserreger“ (§ 41 Abs. 6) und
  • Alkoholgefahren (§ 94a).

Die Landtagsmehrheit aus CDU und SPD verletzt nach Einschätzung der klagenden Abgeordneten mit dem verabschiedeten Polizeigesetz in schwerwiegender Weise insbesondere:

  • die allgemeine Handlungsfreiheit jeder/s Einzelnen,
  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
  • das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten,
  • das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systemen als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,
  • das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis,
  • das Recht auf Versammlungsfreiheit und
  • das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

„Die 37 Antragsteller aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hoffen, dass das Landesverfassungsgericht ihren Argumenten folgt und die Landesregierung und die Landtagsmehrheit zur Einhaltung der Verfassung und zum Schutz der Grundrechte der sachsen-anhaltischen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.“

Magdeburg, 21. November 2013