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Monika Hohmann zu TOP 33: Das Leid ehemaliger Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR aufarbeiten und anerkennen

Die auf Bundesebene aufgelegten Heimkinderfonds werden stark nachgefragt. Viele betroffenen Menschen machen ihre Ansprüche geltend, und das ist auch gut und richtig so. Viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden mitbekommen haben, dass deshalb die Mittel für die Heimkinderfonds Ost und West im letzten und in diesem Jahr kräftig aufgestockt wurden. Es ist insgesamt eine sehr begrüßenswerte Entwicklung, dass sich Bund und Länder mit den Heimkinderfonds erlittenem Unrecht stellen und Verantwortung übernehmen.

Aus der Fachwelt mehren sich jedoch die Stimmen, auch für Kinder und Jugendliche, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren, entsprechende Entschädigungssysteme aufzubauen. Die derzeitigen Heimkinderfonds berücksichtigen diese Zielgruppe nicht, sie konzentrieren sich auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Damit komme ich zu Ihrem Antrag. Ich kann es relativ kurz machen und sagen, dass meine Fraktion ihren Antrag unterstützen wird. Jedoch sehen wir in zwei Punkten Änderungs- bzw. Diskussionsbedarf. Auf einen der Punkte bezieht sich unser Änderungsantrag.

Punkt 4 Ihres Antrages wollen wir verändern. Wir schlagen vor, die Jugend- und
Familienministerkonferenz und die Gesundheitsministerkonferenz zusätzlich aufzunehmen. Dies macht aus unserer Sicht Sinn, da die Zielgruppe ehemalige Kinder und Jugendliche ausmacht und vor allem, weil es sich bei Psychiatrien um Einrichtungen des Gesundheitswesens handelt. Unser Änderungsvorschlag ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Sozialministerkonferenz nur einmal pro Jahr tagt und mit dem Einbezug der beiden genannten Ministerkonferenzen ein zügigeres Vorankommen in der Sache wahrscheinlicher wird. Ohne eine solche ressortübergreifende Beteiligung befürchten wir, dass die Diskussion nur im jeweiligen Fachbereich geführt wird und alle Beteiligten dann auf den jeweils anderen verweisen.  Eine Entscheidung würde vermutlich nicht getroffen werden.

Ebenso sprechen wir uns für einen Dialog mit den Kirchen aus, die sich neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits für die Einrichtung eines solchen Fonds ausgesprochen haben.

In einem zweiten Punkt sehen wir Diskussionsbedarf, der sicher im Rahmen der Ausschussberatungen geklärt werden kann und deshalb nicht Teil unseres
Änderungsantrages ist. Es geht uns um die Frage, ob die strafrechtliche Verfolgung in diesem Antrag richtig aufgehoben ist. Einen entsprechenden Fonds einzurichten, ist die eine Frage. Die Frage der strafrechtlichen Verfolgung ist eine andere, nämlich grundsätzlich Angelegenheit der unabhängigen Justiz. Um diesen Punkt zu klären, sollten beide Anträge neben dem Ausschuss für Arbeit und Soziales auch in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden.