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Monika Hohmann zu TOP 25: Betreuungsgeld zur Senkung der Elternbeiträge und für Kita-Qualität nutzen

Vor fast vier Jahren hatte meine Fraktion einen Antrag zum Betreuungsgeld in das Parlament eingebracht. Damals forderten wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass dieses "unsägliche" Betreuungsgeld nicht eingeführt wird. Damit der Koalitionsfrieden nicht gestört wurde, war die Überweisung in den Sozialausschuss seitens CDU und SPD beschlossene Sache. Im Ausschuss verblieb der Antrag solange im Geschäftsgang, bis eine Entscheidung auf Bundesebene getroffen wurde. Somit brauchte die SPD sich nicht zu outen und die CDU war zufrieden.

Nun wissen wir alle, dass es Dank der Hamburger Klage, eine neue Situation rund um das Betreuungsgeld gibt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld stellt unmissverständlich klar, dass die §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sind. Die nun seitens der Bundesregierung bereits im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel können nun nicht mehr ihrer eigentlich geplanten Verwendung zugeführt werden.

Seit den Beratungen des Einzelplans 17  im Bundestag  vergangener Woche war  der Wunsch von Ministerin Schwesig als auch von FachpolitikerInnen der Fraktionen zu hören, dass die finanziellen Mittel des Betreuungsgeldes weiterhin für Familien ausgegeben werden sollte. Dabei stand die Verbesserung der Kita-Qualität im Vordergrund.

Einige von Ihnen werden sich jetzt bestimmt fragen, warum denn nun unser Antrag, wenn der Bund sich mehrheitlich einig ist. Ich denke, dass sich auch die Länder im Umgang mit dem Betreuungsgeld positionieren sollten. Neben Brandenburg, von denen wir  die Anregung für unseren Antrag erhielten, haben sich derzeit weitere Bundesländer, wie Niedersachsen oder Schleswig Holstein, ebenfalls mit Anträgen zu Wort gemeldet. Ich halte diese Vorgehensweise für unabdingbar, um somit der Bundesregierung auch aus den Ländern ein entsprechendes Signal zu senden und sich mit den Anträgen im Bundesrat auseinander zu setzen.

Nun zu unserem Antrag:

Im Punkt 1 fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und durch das Urteil des BVerfG vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld nun zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden. Weiterhin sollen die nun zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, nach dem jeweils gültigen Königsteiner Schlüssel, auf die Länder verteilt werden.  Wie ich den Medien entnehmen konnte, wären dies ca. 30 Millionen Euro für Sachsen-Anhalt.

Im Punkt 2 beantragen wir, die auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteile, also wahrscheinlich die 30 Millionen, zur Senkung der Kostenbeiträge nach § 13 KiFöG  (Elternbeiträge) und zur Erhöhung der Qualität der frühkindlichen Bildung einzusetzen.

Gestatten Sie mir,  noch einige Anmerkungen zum letzten genannten Punkt zu machen.
Wie Sie sich alle noch gut erinnern können, hatte meine Fraktion im Februar eine Aktuelle Debatte zu den steigenden Elterngebühren in den Kitas beantragt, über die hier im Parlament eine sehr kontroverse Diskussion geführt wurde. Leider hat sich seither noch nicht viel geändert. Vielerorts sind die Verhandlungen zu den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern der Kitas noch im vollen Gange.  Einige Landkreise, wie zum Beispiel der Salzlandkreis, haben sich auf dem Weg gemacht, eigene Richtlinien für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zu erarbeiten. Der Landkreis Harz wird ebenfalls solch eine Richtlinie erarbeiten. Dies war dringend notwendig, weil es nach wie vor keinen Rahmenvertrag auf Landesebene gibt. Den wird es auch mit Sicherheit in diesem Jahr nicht geben. Gründe dafür sind die noch ausstehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zur Klage der Gemeinden zum KiFöG und der gescheiterte Schlichterspruch im Rahmen der Kita-Streiks.

Somit kann eingeschätzt werden, dass sich seit Februar 2015 noch nichts geändert hat. Die Gebühren für die Eltern steigen weiter. Deshalb zielt auch unser Antrag darauf ab, mit der Erstattung des Betreuungsgeldes eine Entlastung der Elternbeiträge vorzunehmen. Darüber hinaus möchten wir auch die Qualität der frühkindlichen Bildung in den Kitas fördern. Konkrete Pläne, ob die Bundesmittel dann für die Vor- und Nachbereitungszeiten der Erzieherinnen genutzt werden sollen oder aber die Verbesserung der Personalschlüssel vorgesehen sind, werden wir hier im Landtag diskutieren müssen.

Zusammenfassend möchte ich Sie ermutigen, unserem Antrag zuzustimmen, um die Chance zu nutzen, mit den freiwerdenden Mitteln des Betreuungsgeldes für die Familien in Sachsen-Anhalt eine Entlastung herbeizuführen und für eine gute Qualität in unseren Tageseinrichtungen zu sorgen.