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Monika Hohmann zu TOP 24: Betreuungsgeld zur Senkung der Elternbeiträge und für Kita-Qualität nutzen

Wenn gelegentlich Anträge so schnell und noch dazu einstimmig in den Ausschüssen diskutiert und beraten werden könnten, wie der uns vorliegende Antrag, wäre dies ein positives Signal nach außen. Noch in der letzten Landtagssitzung forderte meine Fraktion die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden sollten. Des Weiteren begehrten wir, die freiwerdenden Gelder auch zur Senkung der Elternbeiträge und zur Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten zu nutzen.

Inzwischen haben sich die Ministerpräsidenten beim Flüchtlingsgipfel mit der Bundesregierung darauf verständigt, die frei werdenden Mittel den Ländern nach Umsatzsteuerpunkten und Einwohnerzahl anteilsmäßig zur Verfügung zu stellen. Dabei werden den Ländern keine Auflagen über deren konkrete Verwendung gemacht.

Nun wissen wir alle hier im Hohen Haus, wenn so ein wundervoller Geldsegen in die Kassen des Finanzministeriums fließt, werden ganz schnell Begehrlichkeiten geweckt. Und hier waren wir uns im Sozialausschuss fraktionsübergreifend einig, dass diese Mittel ausschließlich der Kitafinanzierung zukommen sollen. Natürlich werden wir dann, wenn die genaue Höhe der Einnahme feststeht, uns noch verständigen müssen, wofür wir genau das Geld ausgeben wollen. Ob davon die Senkung der Elternbeiträge oder die Verbesserung der Qualität in den Kitas oder auch beides  machbar sein wird, entscheiden Mehrheiten.

Zum Abschluss möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Sozialausschusses bedanken, dass wir hier eine sehr schnelle und einvernehmliche Lösung gefunden haben.