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Monika Hohmann zu TOP 22: Keine Schießstände in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten

Eines kann ich gleich vorweg nehmen: Die LINKE wird dem Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Es ist schon sehr verwunderlich, dass sich fast zwei Jahre lang, also von der Kleinen Anfrage zu den Schießständen (Drs. 6/415) bis heute, in dieser Sache nichts getan hat. Und dies, obwohl Minister Dorgerloh bereits im September 2011 ankündigte, auf die jeweiligen Schulträger zuzugehen und Gespräche vor Ort zu führen. Ziel war es, so konnte man es der Presse entnehmen,  andere Unterbringungsmöglichkeiten für die Schießstände zu finden.
Nach wie vor können wir konstatieren, dass sich an der damaligen Situation bis heute nichts getan hat. Daher ist es für uns nachvollziehbar, dass nun dieser Antrag folgt.

Auch wir sind der Auffassung, dass der Betrieb von Schießständen in oder an Schulen nicht hinnehmbar ist. Minister Dorgerloh muss sich nun heute fragen lassen, warum  dieser Zustand  unverändert blieb. Wir erwarten, dass schnellstmöglich Kontakt zu den drei Schulträgern der betroffenen Schulen aufgenommen und sich ernsthaft mit der Situation auseinander gesetzt wird. Auch halten wir es für zwingend notwendig, dass die Schulleiter über die entsprechenden Anlagen und möglicherweise die Lagerung von Munition umfänglich informiert werden. Natürlich müssen die Verantwortlichen im Innenministerium hier unterstützend wirken. Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass die Schießbahnen verlegt werden. Hier gilt es, jedes eventuelle Restrisiko auszuschließen.

Den Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tragen wir vollumfänglich mit. Das Ansinnen, ein Abstandsgebot zwischen den Vereinsgebäuden von Schützenvereinen und Schulen sowie  Kindertageseinrichtungen zu schaffen, halten wir für sinnvoll.
Es wäre ebenfalls zu prüfen, in wie weit sich die vorhandenen Schießstände an die Richtlinien für die Errichtung,  Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) halten, die im Oktober 2012 novelliert wurden. Sind
regelmäßig Überprüfungen der bestehenden Schießstände  von anerkannten Schießstandsachverständigen durchgeführt wurden? Wo wurden die Ergebnisse der Überprüfung dokumentiert? Aus unserer Sicht besteht dazu noch Klärungsbedarf.

Mit der im Antrag genannten Problematik hat sich bereits der Landtag von NRW 2009 auf Antrag der dortigen Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN befasst. Ein weiteres Argument gegen Schießanlagen in Schulen war damals eine bundespolitische Debatte. Diese wurde verstärkt nach den bekannten Amokläufen an Schulen geführt. Dort wurde häufig gefordert, dass Waffen und Munition aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu Hause, sondern bei den Vereinen untergebracht werden sollten. Damit, so die vergangene Diskussion, könnte man der unsachgemäßen Lagerung entgegenwirken. Bei einer solchen Lösung, hieße das gleichzeitig, dass wieder mehr Waffen in den Schießständen eingelagert würden, auch in Schulen.

Im Ergebnis der Landtagssitzung in NRW ließ das zuständige Ministerium Überprüfungen von Schießständen an Schulen vornehmen. Es wurden 122 Schießanlagen in und 29 an Schulen gezählt. Allerdings sind die Kollegen dort nicht den Weg der Schließung gegangen, sondern haben Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Dabei wurde die Thematik erörtert und ein Konsens darüber hergestellt, ob Veränderungen vorzunehmen seien. Mit welchem Ergebnis und wie der aktuelle Stand derzeit ist, entzieht sich meinen Kenntnissen.  Aber das soll ja auch nicht Gegenstand dieses Antrages sein.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten:

  1. Der Kultusminister sollte seine Zusage aus dem Jahr 2011 einlösen.
  2. Das Innenministerium ist in der Pflicht, die offenen Fragen bezüglich der Schießstandrichtlinien zu beantworten.
  3. Es sind schnellstmöglich Gespräche mit allen Beteiligten vor Ort zu führen, mit dem Ziel, Alternativen zu finden.