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Monika Hohmann zu TOP 20: Förderprogramm für Beratungs- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe auflegen

Der uns vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  greift ein wichtiges Thema auf. Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2012 wurden u.a. die neuen §§ 8b und 79a eingeführt und § 45 weitgehend neu gefasst. Damit wurde der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen neu geregelt, indem in Einrichtungen Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche nunmehr einzurichten sind.

Auch im 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (2013) wird das Thema Ombudschaften/ unabhängige Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen. Die Sachverständigenkommission weist dabei auf die fehlende Fachaufsicht der kommunalen Jugendämter hin (zuständig ist die Kommunalaufsicht). Das Resultat ist, dass „fachliche Entscheidungen der Jugendämter nur ausnahmsweise einer externen Kontrolle unterliegen“. Die Kommission ist zudem „der Auffassung, dass der Zugang zu solchen unabhängigen ombudsschaftlichen Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen und ihre Familien in der Kinder- und Jugendhilfe in verstärktem Umfang geöffnet werden sollte”. In ihrer Stellungnahme schloss sich die Bundesregierung dem an.
Weiterhin schlug die Sachverständigenkommission vor, wie man Ombudsstellen aufbauen könnte.

An diesem Beispiel haben sich Bündnis 90/ Die Grünen orientiert, in dem
sie die modellhafte Einführung von Beratungs- und Schlichtungsstellen in ausgewählten Jugendämtern aufgrund einer Anschubfinanzierung durch das Land auf den Weg bringen möchten. Die Expertenkommission, dies möchte ich noch ergänzen, hat auch eine Beteiligung des Bundes gefordert.

Die Fraktion DIE LINKE wird das Anliegen des Antragsstellers unterstützen, die Vorlage zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Ebenfalls finden wir es sehr wichtig, zu diesem Thema eine Anhörung durchzuführen. Dabei sollten wir auch unseren ehemaligen einzigen Träger einer Beschwerdestelle in Sachsen-Anhalt, den Lotse e.V. aus Halle, einladen. Für uns wäre es sehr aufschlussreich zu erfahren, welche positiven Erfahrungen sie gemacht haben und welche Probleme zur Auflösung des Vereins führten.

Aus unserer Sicht ist die Frage noch offen, über welche Ressourcen eine solche Stelle verfügen müsste. Die Fachwelt ist sich weitgehend einig darüber, dass ein vernünftiges Konfliktmanagement zwischen Jugendhilfe und Klientel voraussetzt, dass die Ombudschaftsstelle in Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII eingebunden werden muss. Damit würden sie Teil eines kontinuierlichen Prozesses werden und  müssten somit über entsprechende personelle Ressourcen verfügen, die je nach Anzahl der laufenden Hilfeplanverfahren von Jugendamtsbezirk zu Jugendamtsbezirk erheblich schwanken können, jedoch grundsätzlich recht umfangreich bemessen sein müssten.

Deshalb ist es für uns sehr schwierig zu entscheiden, in welcher Höhe diese Stellen zu finanzieren sind.  Erfahrungen aus anderen Bundesländern sollten wir im Ausschuss erfragen. Da die Einrichtungen von Ombudsstellen noch nicht im SGB VIII verankert sind, stellen alle deutschlandweit existierenden Stellen in der Jugendhilfe eine freiwillige Leistung dar. Für Sachsen-Anhalt müssten wir ggf. eine verbindliche Regelung treffen. Möglich wäre die Einrichtung einer Ombudschaftsstelle durch VO des MS oder durch einen Zusatz im AG KJHG zu regeln. Dazu können wir uns ja in der Anhörung und im Ausschuss verständigen. Ob wir diese Anhörung, wie von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, noch vor der Verabschiedung des Haushalts schaffen werden, wage ich jedoch zu bezweifeln. Sie haben in der letzten Ausschusssitzung selbst mitbekommen, wie eng der Zeitplan gestrickt ist.

Zusammenfassend kann ich sagen: Der Antrag ist wichtig, wenn wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen. Ombudsstellen eröffnen Kindern und Jugendlichen, ihre Rechte kennenzulernen und damit selbstsicher umzugehen und somit ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.