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Monika Hohmann zu TOP 18: Leistungsfähigkeit des Landesjugendamtes nicht gefährden

Am Montag, dem 08. September 2014, befasste sich der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) in einer Sondersitzung mit dem Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung. Leider war unsere Fraktion die einzige, die an diesem Tag zugegen war. Wären Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen anwesend gewesen, hätten auch Sie mitbekommen, was das Landesjugendamt (LJA) berichtet hatte. Dazu genügt ein Blick in die Begründung unseres Antrages.

Soweit ich feststellen kann, wurde für den laufenden Haushalt keine Globale Minderausgabe beschlossen. Ebenso wurde vom Finanzminister keine Haushaltssperre verhängt. Der Haushaltsführungserlass trat bereits am 02. Januar in Kraft. Was diese Rahmenbedingungen anbelangt, könnte man sagen: Es ist alles in Butter, einem reibungslosen Haushaltsvollzug steht nichts im Wege. Merkwürdig ist nur, dass dies bei den Trägern ganz anders ankommt.

Der Kinder- und Jugendring hat seinen Zuwendungsbescheid am 09. September erhalten. Das Paritätische Jugendwerk seinen Zuwendungsbescheid am 10. September. Das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Jugendhilfe bekam seinen Zuwendungsbescheid etwas früher, musste aber auch bis zum 27. Juni warten. Diese Beispiele ließen sich fortsetzen.

In der Zeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides befinden sich die Träger in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Sie erhalten ihre Fördermittel in monatlichen oder zweimonatlichen Raten. Gut, das sichert den Trägern zwar stückchenweise das Überleben, aber vorausschauende Planungen sind unter diesen Umständen unmöglich. Dies ist ein generelles Problem, aber insbesondere im Bereich der internationalen Jugendarbeit, wo die Projekte über Ländergrenzen hinweg sehr frühzeitig geplant werden müssen, ist langfristiges Agieren sehr risikobehaftet für die Träger.

Insgesamt haben wir also eine eigenartige Situation. Einerseits einen Haushalt, der rechtzeitig verabschiedet wurde und keinen besonderen Auflagen unterliegt, und andererseits Träger, die monatelang auf ihre Bescheide warten. Woran liegt das? An dieser Stelle kann ja nur die Verwaltung ins Spiel kommen.

Im Sozialausschuss wurden das Aufgabenerledigungskonzept und das Personalentwicklungskonzept mehrfach intensiv behandelt. Das LJA wurde im Ausschuss nicht gesondert diskutiert. Dies wäre aber sehr aufschlussreich gewesen, denn das LJA hat seit seiner Integration in das Landesverwaltungsamt folgendes Problem: Die Stellen des LJA unterliegen der Dienstaufsicht des Innenministeriums, aber der Fachaufsicht des Sozialministeriums. Die derzeitige Situation zeigt, dass es aus fachaufsichtsrechtlicher Sicht durchaus zusätzlichen Stellenbedarf im LJA gibt, und das trotz der laufenden Abordnungen von Personal aus dem Bereich des MK. Das Innenministerium scheint sich in dieser Frage aber nicht zu bewegen. Es wäre sehr schön, wenn die beiden Minister uns über ihren Diskussionsstand aufklären könnten. Im Übrigen ist dieses Problem wirklich nicht neu. Schon der ehemalige Leiter des LJA Herr Dr. Topf hat genau aus diesem Grund um die Einrichtung von Fachkapitelstellen gekämpft. Geschehen ist das bis heute nicht.

Ich möchte ganz deutlich klarstellen, dass es mir hier in meiner Rede nicht um eine Kritik an der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LJA geht. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, Synergien im Verwaltungsbereich zu suchen, unnötige Kosten zu sparen und Bürokratie abzubauen, sind vernünftige Ziele. Jedoch darf dieser Weg nicht dazu führen, dass Verwaltung bei personellen Engpässen und zusätzlicher Arbeitsbelastung (derzeit muss das LJA dem LRH zuarbeiten – Prüfbericht Güntersberge) in solche Schwierigkeiten kommt, dass die Wahrnehmung der Regelaufgaben ernsthaft gefährdet ist.

Wie Sie sehen, ist unser Antrag ein klassischer Direktabstimmungsantrag. Diese möchte ich auch beantragen. Sollten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, für Überweisung plädieren, macht diese inhaltlich zwar wenig Sinn, aber dieser werden wir uns nicht in den Weg stellen.