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Monika Hohmann zu TOP 18: Alle Kinder sind uns wichtig

Bündnis 90/ Die Grünen fordern mit Punkt 1 ihres Antrags im Grunde eine Berichterstattung der Landesregierung zu verschiedenen kommunalen Aufgabenfeldern in der Jugendhilfe. Viele der verlangten Informationen sind wichtige Parameter für die Arbeit vor Ort in den Landkreisen. Deshalb wäre es sicherlich bedeutsam, diese Fragen auch dort zu stellen.  

Auf Landesebene wird für vieles der Rahmen gesetzt. So war es uns allen wichtig, die Finanzierung der Beratungsstellen über das Familienfördergesetz des Landes verbindlich zu regeln. Durch die integrierte psychosoziale Beratung kann Betroffenen  ganzheitliche Hilfe angeboten werden. Dazu zählt für mich auch die Unterstützung der Familienangehörigen. Um zielgerichtet und wirkungsvoll in den Landkreisen zu arbeiten, ist eine Sozial-  und Jugendhilfeplanung Voraussetzung für die Landesförderungen. Beide Konzeptplanungen müssen durch die entsprechenden Gremien in den Kreistagen und  kreisfreien Städten diskutiert und verabschiedet werden.

Viele der von den Antragstellern geforderten Statistiken können bereits jetzt schon abgerufen werden. So hat das Müttergenesungswerk eine Statistische Auswertung (Ablehnungen/Widersprüche) der Beratungsstellen in ihrem Verbund für das 1. Halbjahr 2014 erstellt. Auch die Daten für Sachsen-Anhalt liegen hier vor.
Zur Unterstützung des Landes bei Familienurlaub ist es zutreffend, dass es seit 2010  keine direkte Finanzierung mehr gibt. An deren Stelle greifen nun die Maßnahmen zur Förderung von Familienbildungsangeboten im Land Sachsen-Anhalt und die Förderung von Familienbegegnung mit Bildung. Beide familienpolitischen Konzepte sind im Doppelhaushalt 2015/16 vertitelt. Über deren Inanspruchnahme kann man sich in den Kinder- und Jugendberichten des Landes informieren, dessen neue Fassung leider nach wie vor noch nicht das „Licht des Hohen Hauses“ erblickt hat. Und dies, obwohl das AG KJHG die Mitte der Legislaturperiode festlegt und der Landesjugendhilfeausschuss dazu eigens im September dringend einberufen wurde. Seitdem herrscht Funkstille, von einem Bericht ist weit und breit nichts zu sehen.

Den Punkt 2 des Antrages, der sich mit der Besucherregelung von minderjährigen Kindern von Strafgefangenen beschäftigt, können wir unterstützen. Abzuklären wären die Besucherregelungen des Straf- und  Jugendstrafvollzuges. Hier haben wir es einerseits mit bundesgesetzlichen Regelungen (Strafvollzug) und andererseits mit landesgesetzlichen Regelungen zu tun. Während im Jugendstrafvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt im § 54 Abs.2 das Besuchsrecht von Kindern geregelt wird, woraus hervorgeht  „(2) Kontakte des Gefangenen zu seinen Kindern und Kontakte des minderjährigen Gefangenen zu seinen Eltern werden besonders gefördert.“, sieht
das Strafvollzugsgesetz diese Möglichkeit explizit nicht vor. Hier ist nur der Hinweis auf eine entsprechende Hausordnung gegeben. Aus unserer Sicht müsste dies im Ausschuss für Recht und Verfassung geprüft werden.

Meine Fraktion wird dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zustimmen. Auch wenn wir mit dieser Berichterstattung keine Verbesserung für Familien in den besonderen Lebenslagen erreichen werden, können die vorliegenden Ergebnisse für die Landkreise und kreisfreien Städte Impulse für ihre Arbeit geben.