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Monika Hohmann zu TOP 17: Kitas in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf besser ausstatten

Mit dem vorliegenden Antrag hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein wichtiges Thema aufgegriffen.  Doch leider, das muss ich hier auch sagen, kommt dieser haushaltsrelevante Antrag zu spät. Zu spät dahingehend, dass wir im Sozialausschuss unseren Einzelplan 05 schon am 22.10.2014 auf der Tagesordnung haben.

Da es bei diesem Antrag einen, aus unserer Sicht, erheblichen Diskussionsbedarf gibt, wird es nicht zu schaffen sein, den unter Punkt 2 geforderten Finanzbedarf so kurzfristig zu realisieren. Außerdem haben wir nicht die Möglichkeit, aus der in der Begründung vorgeschlagenen Haushaltsstelle Gelder zu entnehmen. Meinem Wissen nach handelt es sich hier um Bundeszuweisungen. Auch die in Frage kommenden Mittel im EPL 14, Kapitel 1407 Zuweisungen für Investitionen in Stadtteilen mit besonderem  Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt, können zukünftig nur noch für investive Maßnahmen genutzt werden. Personalkosten sind davon ausgeschlossen.

Deshalb würden wir vorschlagen, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Dort können wir uns intensiv mit der Problematik Personal und Qualität in Kitas auseinandersetzen. Gerade in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf brauchen wir eine genaue Analyse, was die Kitas vor Ort tatsächlich benötigen. Natürlich ist es grundsätzlich immer von Vorteil, den Einrichtungen mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass insbesondere Kinder aus benachteiligten und einkommensschwachen Familien Schwierigkeiten haben, an all den Extras, die viele Kitas anbieten, überhaupt teilnehmen zu können. Vielen Eltern fehlt schlichtweg das Geld, um eine Musik- oder Reitstunde oder ähnliches zusätzlich zu bezahlen. Ein Budget für Kitas in sozialen Brennpunkten wäre also überlegenswert. Daher halten wir eine Anhörung zu dieser Frage für zielführend.

Die Fraktion DIE LINKE ist sich bewusst, dass wir im Bereich Kita nachjustieren müssen. Nicht umsonst hatten wir im Rahmen der Novellierung zum KiFöG für Vor- und Nachbereitungsstunden der ErzieherInnen plädiert und auch dazu mehrfach Anträge gestellt. Ebenfalls möchte ich in diesem Zusammenhang unseren Antrag zur Qualifizierung des Pädagogischen Personals erwähnen. Gerade im Hinblick auf die gesetzliche Verankerung des anspruchsvollen Bildungsprogramms “Bildung elementar“ wäre dieses zwingend notwendig.

Sie sehen, dieser Antrag der Grünen ist wichtig, aber im Grunde nicht neu. Es ist zu begrüßen, dass das Thema Kita erneut auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Im Ausschuss sollten wir uns dann verständigen, wen wir zu einer Anhörung oder auch zu einem Fachgespräch einladen. Ebenso müssten wir uns dann mit der Situation in der Hortbetreuung auseinandersetzen. Durch die Verschlechterung des Personalschlüssels und des zunehmenden Anteils von SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf, besteht auch hier Handlungsbedarf. Dies war bereits Thema einiger ExpertInnenrunden im Sozialministerium.

Das Bundeskabinett hat vor einigen Wochen eine Aufstockung von 550 Millionen für das Kita-Ausbaugesetz beschlossen. Damit sind weitere investive, aber keine qualitativen Maßnahmen möglich. Im November 2014 beabsichtigt die Bundesministerin Schwesig, sich mit Ländern, Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe an einen Tisch zu setzen, um über die Qualität in unseren Kitas zu sprechen. Wünschenswert wäre ein Gesetz über die Qualität in den Einrichtungen, denn die Betreuungssituation ist vor Ort trotz großen Engagements der Beschäftigten häufig von unterschiedlichen qualitativen Mängeln geprägt.  

Es gilt  daher für alle Bundesländer, verbindliche allgemein gültige Mindeststandards zu setzen. Dabei sollten die großen Differenzen zwischen den einzelnen Bundesländern möglichst ausgeglichen werden. Vielerorts gelten unzureichende Betreuungsschlüssel und es mangelt an Personal. Insbesondere in den neuen Bundesländern besteht Nachholbedarf. Für eine qualitativ gute pädagogische Arbeit sind Elterngespräche, Vor- und Nachbereitungszeiten, Weiterbildung, Fachberatung und Leitungszeiten unerlässlich. Dringender Regelungsbedarf ist hier angezeigt.

Vielleicht gibt es ja bald ein Kita-Qualitätsgesetz, so wie es in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist. Dann wäre auch der Bund bei der Kitafinanzierung mit im Boot. Aber bis dahin, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir hier unsere Hausaufgaben erledigen.
Sollte der Antrag nicht in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden, enthalten  wir uns bei der Direktabstimmung.