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Monika Hohmann zu TOP 15: Besetzung der Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern in Sachsen-Anhalt

Pünktlich zum Schuljahresbeginn stellt sich regelmäßig die Frage sowohl im Kultusministerium als auch an den Schulen in Sachsen-Anhalt: Sind wir für das kommende Schuljahr personell gut ausgestattet? Das Kultusministerium konnte nach eigenen Aussagen in diesem Jahr durch vorgezogene Einstellungen  die Unterrichtsversorgung gerade noch so absichern.

Ich will hier nicht das gesamte leidige Personalproblem aufgreifen, das ist an anderer Stelle bereits erfolgt – aber es gehört auch hierher. Wenn die Landesregierung nicht endlich zu einem Personalentwicklungskonzept kommt, das seinen Namen verdient, und die rigorosen Personalabbauziele nicht vom Tisch verschwinden, wird die Unterrichtsversorgung künftig nicht mehr stabil zu sichern und bei der Besetzung der Schulleiterstellen „die Kuh nicht vom Eis“ zu führen sein.   

Auch in diesem Schuljahr  gelang es zum wiederholten Male nicht, die fehlenden Schulleiterstellen zu besetzten. Dies scheint sich auch für die Zukunft zu einem Dauerproblem zu entwickeln. Insbesondere, wenn man sich die Entwicklung bis 2020 anschaut. Bis dahin sollen, so die Auskunft des Kultusministeriums, weitere 280 SchulleiterInnen  in Ruhestand gehen.

Laut Angaben des Ministeriums, nachzulesen in der Volksstimme vom 12.08.2013, sind zu Beginn des Schuljahres 2013/14  71 Schulleiter-  und 48 stellv. Schulleiterstellen vakant. Gründe, warum diese Funktionsstellen unbesetzt bleiben, gibt es viele. Die Gewerkschaften kritisieren zum einen die fehlende Vergütung bei Stellen, die  durch Altersteilzeit der bisherigen LeiterInnen blockiert werden oder aber auch eine viel zu geringe Bezahlung für Leitungsfunktionen an Grundschulen.
Schulstandorte, die nicht attraktiv sind, Probleme im Kollegium oder auch der Streit unter KonkurentInnen sind die zitierten Gründe des Ministeriums in der MZ vom 11.08.2013.

Schaut man sich dagegen den Aufgabenkatalog  einer SchulleiterIn an (Rd. Erl. d MK vom 03.03.2010), wird schnell klar, dass diese komplexe Aufgabe nicht zusätzlich, neben ihren übrigen Aufgaben als Lehrkräfte zu erfüllen ist. Jede Schule braucht für dieses außerordentlich anspruchsvolle Tätigkeitsfeld eine engagierte und kompetente SchuleiterIn. Im Kontext von Führung, Management und Moderation soll sie nämlich den Bildungs- und Erziehungsprozess in der Schule konstruktiv und erfolgreich gestalten.

Worin liegt nun unsere parlamentarische Aufgabe?

Die vorhin genannten Gründe der Gewerkschaften und des Ministeriums gilt es zu analysieren.

Des Weiteren wollen wir mit unserem Antrag auf einen Umstand aufmerksam machen, der unserer Auffassung nach genauso wichtig ist.
Wer sich einmal mit dem Auswahlverfahren zur Besetzung von Funktionsstellen auseinandergesetzt hat, wird feststellen, dass auf die BewerberInnen eine komplexe und anspruchsvolle Prozedur  zukommt.

Wie sieht dies in Sachsen-Anhalt aus:

  1. Nach Eingang der Bewerbung leitet das Landesschulamt das Verfahren für eine  Anlassbeurteilung ein. Das heißt, die BewerberInnen werden gemäß Rd. Erl. des MK beurteilt.
  2. Es folgt die Besichtigung, sie umfasst 2 Unterrichtsstunden in den zu vertretenden Unterrichtsfächern (schriftl. Planung, Durchführung, Nachbesserung).
  3. Danach erfolgt eine Hospitation von einer Unterrichtsstunde bei einer KollegIn mit anschließender Beratung und begründeter Beurteilung.
  4. Des Weiteren muss die BewerberIn eine ca. einstündige, wenn möglich thematische Dienstberatung oder Konferenz leiten.
  5. Abgerundet wird die Besichtigung durch ein schulfachliches und schulrechtliches Kolloquium.

Abschließend erfolgt  die Auswahl  der Bewerberin durch das Landesschulamt und Kultusministerium. Die Schulbehörde schlägt  der Gesamtkonferenz in der Regel zwei geeignete BewerberInnen vor. Unterlegene Bewerber / Bewerberinnen haben in Sachsen-Anhalt nun 6 Monate Zeit, sich auf eine andere Stelle zu bewerben, wenn sie nicht noch einmal das Beurteilungsverfahren auf sich nehmen möchten. Denn im Paragraphen 3.2. zur Besetzung von Funktionsstellen im Schulbereich Rd. Erl. d. MK vom 04.09.2006 geändert durch Rd. Erl. d. MK vom 15.06.2011 heißt es: „ Eines erneuten Beurteilungsverfahrens bedarf es nicht, wenn eine aktuelle dienstliche Beurteilung aus vergleichbarem Anlass vorliegt, die nicht älter als sechs Monate ist.“
Aus unserer Sicht ist dies nicht gerade motivierend für KollegInnen, die sich neben ihrer pädagogischen Arbeit für eine weitere Bewerbung entschließen.

Wir brauchen dringend engagierte und qualifizierte SchulleiterInnen. Auch die CDU-Fraktion hat es mehrfach in den Medien kommuniziert. Die Fraktion DIE LINKE schlägt daher vor, im Ausschuss für Bildung und Kultur sich mit diesem Thema zu befassen. Es sollte abgeklärt werden, inwieweit das Verfahren zur Besetzung von SchulleiterInnenstellen vereinfacht werden kann. Ein Blick über die Ländergrenzen wäre auch hier sehr hilfreich. So hat beispielsweise die dienstliche Beurteilung der Bewerber/innen in Mecklenburg-Vorpommern 24 Monate Gültigkeit. In NRW gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren. Nur wer dies bestanden hat, kann sich bewerben. Die dienstliche Beurteilung gilt hier 3 Jahre. In Bayern sind es sogar 4 Jahre. In Baden-Württemberg sind z.B. die Bescheide über die Unterrichtsanalyse mit Beratung 3 Jahre gültig.

Ein weiterer Schritt zur Reduzierung unbesetzter Schulleiter/innenstellen wäre die Möglichkeit zu überprüfen, inwieweit die unterlegene BewerberIn aus der Gesamtkonferenz für eine andere Stelle zu motivieren ist. Hier könnten ggf. regionale Angebote unterbreitet werden.

Es gibt sicherlich noch weitere zahlreiche gute Ideen. Auf alle Fälle sollten wir nach Lösungen suchen. Die  angefangene Diskussion von 2011 gilt es aufzugreifen und fortzusetzen. Die KollegInnen, die schon länger im Parlament sind und in der letzten Wahlperiode dem Bildungsausschuss angehörten, wissen, dass wir bereits in der 5. Wahlperiode den Prozess mit einem Selbstbefassungsantrag angestoßen haben. Nun sollten wir ihn konsequent weiterführen und Sorge dafür tragen, dass sich die Situation an den Schulen bei der Besetzung von SchulleiterInnenstellen nicht noch mehr zuspitzt, sondern entspannt. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern haben ein Recht auf eine qualitative personelle und sächliche Ausstattung der Schulen. Tragen wir dazu bei, dass der gesetzlich verankerte Bildungs- und Erziehungsauftrag an allen Schulen in Sachsen-Anhalt in hoher Qualität umgesetzt werden kann. Und dazu gehört nun einmal, dass jede Schule durch eine SchulleiterIn besetzt ist.