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Monika Hohmann zu TOP 15: Änderung der Voraussetzungen zur Förderung von Baumaßnahmen an Grundschulen im Rahmen des STARK III-Programms hinsichtlich der Schülerzahl

Wenn man  die Artikel  der Volksstimme oder  der MZ in den letzten sechs Monaten bezüglich der Stark III-Programme  verfolgt hat, konnte man erneut feststellen, dass viele Schulträger, vor allem im ländlichen Raum, keine Genehmigung der eingereichten Förderanträge zur Sanierung ihrer Einrichtungen erhielten. Schuld daran war die Richtlinie zum Demografie-Check des Bildungsministeriums.

Mit unserem heutigen Antrag greifen wir noch einmal dieses Thema auf.
Bereits vor zwei Jahren hat mein Kollege, Matthias Höhn, das Problem des Demografie-Checks bei den Stark III- Programmen benannt. Schon damals sowie auch heute fordern wir die Landesregierung  auf:

  1. die Förderrichtlinien des STARK III-Programms hinsichtlich der Vorgaben zur Mindestschulgröße bei Grundschulen an die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 in der gültigen Fassung festgelegten Richtwerte zur Bestandsfähigkeit anzupassen und
  2. ein gleichberechtigtes Antragsverfahren gegenüber den bis jetzt (basierend auf den bisherigen Richtwerten) bei der Landesregierung angemeldeten Förderprojekten  sicherzustellen.


Leider sind für die ersten zwei Ausschreibungsrunden bei dem ELER- Programm noch die alten Richtwerte des Demografie-Checks angewandt worden, nämlich die der Förderperiode von 2007-2013. Danach muss der Antragsteller  einen Nachweis der nachhaltigen Bestandssicherheit, bezogen auf den geplanten Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens im Rahmen der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren (Demografie-Check), für die jeweilige Einrichtung vorlegen. Zum anderen müssen Grundschulen innerhalb der Zweckbindungsfrist mindestens 100 Schülerinnen und Schüler nachweisen, damit sie  überhaupt  förderfähig im Sinne des Demografie-Checks sind.

Für Grundschulen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a bis f der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung, SEPL-VO, vom 22. Mai 2008 – das sind die Grundschulen in dünnbesiedelten Gebieten- müssen es mindestens 80 Schülerinnen und Schüler sein.
 Während  nach der aktuellen Verordnung zur SEPL Grundschulen
bestandsfähig sind, wenn sie im  Schuljahr 60 bzw. in den dünnbesiedelten
Gebieten 52 Schülerinnen und Schüler und ab 2017  80 bzw. 60 Schülerinnen und Schüler nachweisen müssen, ist hier ein Widerspruch zum Demografie-Check erkennbar.

Genau wie vor zwei Jahren müssen an dieser Stelle nochmals die Fragen gestellt werden: Warum können sich bestandssichere  Grundschulen, die in der SEPL genehmigt sind, nicht für das Stark III-Programm bewerben? Warum passen Sie Ihre Mindestzahlen nicht an?
So schaffen Sie keine Chancengleichheit in den ländlichen Räumen und ignorieren auch den Verfassungsgrundsatz der gleichwertigen Lebensbedingungen. Ländliche Räume leben auch von  attraktiven und wohnortnahen Grundschulen. Des Weiteren möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, daran erinnern, dass  im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanverordnung auch über neue Modelle nachgedacht wurde. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Grundschulverbünde mit zwei bestehenden Grundschulen sollen insgesamt nicht unter 120 Schülerinnen und Schüler aufweisen, an einzelnen Standorten nicht unter 40 Schüler“.

Auch wenn mit dem Runderlass des Finanzministeriums vom September  nunmehr geplant ist, einen weiteren Termin, nämlich den 30.06.2017 als dritten Stichtag, für das ELER- Programm zu erweitern, muss es auch für die derzeitigen Anträge noch möglich sein, den Demographie-Check zu verändern. Das Vorhaben der Landesregierung für diesen dritten Termin, der keine Erhöhung der finanziellen Mittel vorsieht, die 6. Bevölkerungsprognose als Grundlage zu nutzen, ist  aus unserer Sicht zu begrüßen. Wenn Sie aber diesen Schritt schon gehen und die Richtlinie verändern, dann könnten sie es konsequenter weise auch bei den Mindestschülerzahlen tun.

Ich erhoffe  mir, dass wir  in den Ausschüssen dieses Mal zu einem Ergebnis gelangen. Leider  war es in  der letzten Legislatur nicht  möglich. Und dies trotz fraktionsübergreifender Einigkeit in der Sache. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung geeignete Vorschläge und zeitnah, bis Ende 2016, eine Berichterstattung  in den Ausschüssen für Bildung und
Kultur sowie für Inneres und Sport über die eingeleiteten Maßnahmen und den Stand der Vergabe von STARK III-Mitteln im Bereich der Schulen.