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Monika Hohmann zu TOP 14: Kita-Statistik des Statistischen Landesamtes erweitern

Um das Anliegen, das wir mit unserem Antrag regeln wollen, braucht man im Grunde nicht viele Worte machen. Ich denke, dass sich die meisten Kolleginnen und Kollegen an die Aktuelle Debatte zur Entwicklung der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung noch gut erinnern werden. Und wir wissen auch alle, dass das Thema der Elternbeiträge ein sehr sensibles ist.

Um Situationen zuverlässig beurteilen zu können, ist eine vernünftige Datenbasis notwendig. Dies hat in der Vergangenheit, also bis zum In-Kraft-Treten des neuen KiFöG zum 01.08.2013, auch ganz gut funktioniert. Das alte KiFöG enthielt im § 15 die Regelung, dass die Landesjugendbehörden umfangreiche Daten bei den Trägern der Einrichtungen erheben durften. Die Resultate sind in die Kita-Statistik des Landes eingeflossen. Diese wurde jährlich vom Landesjugendamt veröffentlicht und stellte aus meiner Sicht eine hervorragende Arbeitsgrundlage dar. Insbesondere auch, weil sie Aussagen zum Stand der Elternbeiträge enthielt. Ich möchte die Gelegenheit deshalb nutzen, mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesjugendamtes ausdrücklich für die über Jahre hinweg geleistete Arbeit zu bedanken.

Parallel zur landeseigenen Kita-Statistik des Landesjugendamtes bedient das Statistische Landesamt die Jugendhilfestatistik des Bundes auch im Bereich Kindertagesbetreuung. Und dies auch schon seit mehreren Jahren. Hier werden ebenfalls jährlich die statistischen Berichte veröffentlicht. Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz trat nun eine Veränderung ein. Im § 12 Ab-satz 1 steht, dass die Statistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Tagespflege“ des Statistischen Landesamtes zukünftig genutzt wird.

Gut, man kann sagen, dass über Jahre hinweg zwei statistische Verfahren quasi parallel liefen und sich mit dem neuen Gesetz die Frage stellte, ob man zwei in der Sache ähnliche Statistiken braucht. Wir wissen, dass das Sozialministerium die landeseigene Statistik auch deshalb nicht mehr erstellen lässt, weil die Personalsituation im Landesjugendamt äußerst angespannt ist. Auch dies war auf unseren Antrag hin schon Thema im Landtag. Obwohl ich mich an die Arbeit mit der alten Statistik einfach gewöhnt hatte, habe ich Verständnis dafür, dass das Land vor diesem Hintergrund versucht, Synergieeffekte zu erschließen.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, auch mit der Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes lässt sich vernünftig arbeiten. Wofür ich aber kein Verständnis habe, ist der Wegfall der Erfassung der Elternbeiträge – obwohl sich dieser rein logisch erklären lässt. Die Bundesstatistik, der das Statistische Landesamt zuarbeitet, enthält dieses Erhebungsmerkmal schlicht und einfach nicht.
Gut, man könnte jetzt sagen, dass man diesen Umstand nicht ändern kann, weil nicht wir, sondern der Bund hier die Vorgaben macht. So einfach möchte ich es mir aber nicht machen, deshalb ja auch unser Antrag.

Das Land hat jahrelang auf freiwilliger Basis eine eigene Kita-Statistik angefertigt. Es existiert also ein zuverlässiges Verfahren zur Erhebung der Elternbeiträge, die im Land gezahlt werden. Was also spricht dagegen, ebenfalls freiwillig die Statistik des Landesamtes um diesen Punkt zu erweitern? Ich denke nichts. Ich jedenfalls würde es als zuständige Fachpolitikerin sehr begrüßen, nicht das Ministerium mit Kleinen Anfragen nerven zu müssen, sondern verlässliche Daten vom Land geliefert zu bekommen. Ich denke, dass dürften meine Kolleginnen und Kollegen ähnlich sehen.
Anrede

Die Diskussion zu den Elternbeiträgen hat gezeigt, dass immer wenn es um die Finanzen im System der Kinderbetreuung geht, auf die Evaluierung gemäß § 15 Ab-satz 2 KiFöG hingewiesen wird. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Punkt um den es heute in unserem Antrag geht, nicht erst bis Ende 2016 warten kann.

Obwohl unser Antrag ein klassischer Direktabstimmungsantrag ist, wird sich meine Fraktion einer Überweisung in den Sozialausschuss nicht verschließen.