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Monika Hohmann zu TOP 12: Entwurf eines Kinder- und Jugendteilhabegesetzes Sachsen-Anhalt

Nehmen wir Partizipation von Kindern und Jugendlichen ernst, ist eine verbindliche Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen auf Planungs- und Entscheidungsprozesse, von denen sie betroffen sind, unabdingbar. Dafür sind geeignete Formen und Methoden zu nutzen, die dem Alter der Beteiligten gerecht werden. Darüber hinaus beginnt die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in erster Linie in den Köpfen der Erwachsenen. Diese müssen entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit  Kinder und Jugendliche gestalterische und politische Handlungsmöglichkeiten erfahren sowie auch soziale Kompetenzen erwerben.

Damit das geschehen kann, planten wir mit unserem Teilhabegesetz einen rechtlichen Rahmen  zu schaffen. Anhand der Protokolle aus den mitberatenden Ausschüssen wollte ich erfahren, welche Beweggründe die Koalitionsfraktionen veranlassten, unseren Gesetzentwurf abzulehnen.  Leider, und das muss ich hier betonen, bin ich nicht fündig geworden. Auch die positiven und zustimmenden Ergebnisse aus den Anhörungen zum Gesetzentwurf fanden leider kein Gehör bei  den Fraktionen von CDU und SPD. Da stellt sich mir schon die Frage: Wie  ernst nimmt denn die Koalition die Forderungen der Jugendverbände? Bei der vor kurzem stattgefundenen Veranstaltung des KJR, bei der allen anwesenden Parteien die Wahlforderungen der Jugendverbände überreicht wurden, stieß das Programm nur auf Zustimmung. Viele dieser Forderungen sind bereits heute schon Bestandteil unseres Teilhabegesetzes. Zu nennen wäre beispielsweise die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 bei Landtagswahlen, die Freistellungsregelungen in der Schule für ehrenamtliches Engagement oder auch mehr Partizipation auf kommunaler Ebene.

Man kann also nur darauf gespannt sein, wie sich  SPD und CDU in Fragen Jugendengagement in ihren Wahlprogrammen positionieren. Von der SPD weiß ich, dass sie in ihrem Programm z.B. das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 absenken möchte. Genau das wollten wir bereits heute schon mit unserem  Gesetzentwurf. Warum also dann die Ablehnung?

Ich möchte nun doch noch einmal auf einige wenige Knackpunkte im Gesetz eingehen.
Da wäre zum einen die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung zu nennen. Wie sie wissen, begehen wir am 20. November den Weltkindertag der Vereinten Nationen und den Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention der UN- Vollversammlung. Daher ist schwer vermittelbar, warum nur zwei von den drei Säulen der Kinderrechteforderungen bei uns in der Landesverfassung stehen. Neben dem Schutz und der Förderung von Kindern ist die dritte Säule, die der Partizipation, genauso gleichrangig zu betrachten. Hier wurde  aus unserer Sicht wieder einmal eine Chance des Landes vertan in eine positive Vorreiterrolle unter den Bundesländern zu treten.

Eine zweite Anmerkung. Mit der Verankerung der Partizipation und Beteiligung im Programm „Bildung elementar“ ist ein richtiger und wichtiger Weg bestritten worden. In unserem Gesetzentwurf regten wir an, diesen Schritt nun konsequent auch im Grundschulalter fortzusetzen. Logisch erschien es uns, da bereits in der weiterführende Schule, dieses ja gesetzlich gefordert wird. Leider konnte die Koalition uns keine Antwort darauf geben, warum sie diesen Punkt ablehnte und was sie anstatt dessen tun wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss sei gesagt, dass wir mit unseren Gesetzentwurf den Beginn einer ernsthaften Diskussion zur Stärkung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen erreichen wollten.
„Lippenbekenntnisse“ waren gestern dachten wir, doch sie gelten bei der Koalition auch heute noch.